Die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg ruft alle Kultur- und Kreativschaffenden auf, sich bis 31. März 2020 an der derzeit laufenden, bundesweiten Kurzumfrage zur Erfassung von Rückmeldungen von Selbständigen und Unternehmen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf die Kultur- und Kreativwirtschaft zu beteiligen. Durch abgesagte Messen, ausgefallene Festivals, verschobene Konzerte und stornierte Aufträge an kreative Dienstleister sind insbesondere auch Klein- und Kleinstunternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie künstlerisch oder publizistisch tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler von den wirtschaftlichen Auswirkungen stark betroffen. Die Kurzumfrage für Kultur- und Kreativschaffende ist bis Ende März frei geschaltet, um Auswirkungen sowie mögliche weitere Hilfsangebote bundesweit zu bündeln.
Die repräsentative Umfrage wurde vom Bundesverband KREATIVE DEUTSCHLAND und dem „PCI“-Netzwerk der öffentlichen Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (PCI – Promoting Creative Industries) erstellt und erfasst die wirtschaftlichen Auswirkungen durch COVID-19 auf die bundesweit bedeutende Branche. Als Mitglied im „PCI“-Netzwerk der öffentlichen Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland und im Netzwerk Kreativwirtschaft Baden-Württemberg unterstützt die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft in Heidelberg die derzeit laufende, deutschlandweite Umfrage und steht zudem in enger Verbindung mit den Fördereinrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft des Landes und Bundes. Unter nachfolgendem Link können sich Kreative an der Umfrage beteiligen: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSf3w5LebAGII1I8Jppu0sl_A1SWKjMTZi-fTtGB6mq_2JO3OQ/viewform
Mögliche Hilfeleistungen und Unterstützungsangebote für Kultur- und Kreativschaffende
Die Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland bündeln gemeinsam aktuelle Informationen und Maßnahmen, die Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen in der wirtschaftlich prekären Lage momentan nutzen können.
- Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer abgesenkt werden. Steuerzahlungen lassen sich leichter stunden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge kann im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet werden. Unternehmen können sich direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden.
- Zahlung von Beiträgen in die Künstlersozialkasse
Mitglieder in der Künstlersozialkasse (KSK) können die Änderung ihres voraussichtlichen Arbeitseinkommens aus selbständiger künstlerischer / publizistischer Arbeit der Künstlersozialkasse mitteilen. Der Vordruck steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf
- Ausfallhonorare
Ob Kreative vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar bekommen, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Achten Sie beim Abschluss neuer Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Sind in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht worden, besteht zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.
Entschädigungszahlungen für ausgefallene Honorare von staatlicher Seite gibt es momentan nicht. Aktuell sind Maßnahmen der Künstlersozialkasse im Gespräch und auch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat Unterstützung angekündigt. Außerdem sammelt eine Petition Unterschriften für Hilfen für Freiberufler/innen und Künstler/innen während des „Corona-Shutdowns“.
- Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne (§ 56 Infektionsschutzgesetz)
Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über das örtlich zuständige Gesundheitsamt eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler/innen den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Neben dem Verdienstausfall können Selbstständige auch für Betriebsausgaben „in angemessenem Umfang“ entschädigt werden (Paragraf 56 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz).
- Kurzarbeitergeld
Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin können Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den Arbeitgebern sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft Mitarbeiter/innen zu halten.
- Soforthilfen
Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können Inhaber/innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL.
Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass diese Angaben nicht rechtsverbindlich sind.
MFG-Telefonberatung zu wirtschaftsbezogen Fragen zum Coronavirus
Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus steht die Landesvertretung für Kultur- und Kreativunternehmen – die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG Baden-Württemberg) – bis auf Weiteres Montag, Mittwoch und Freitag von 14 bis 16 Uhr Kreativen unter der Telefonnummer 0711 90715-346 zu Verfügung.
Die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg steht für weitere Fragen ebenfalls per E-Mail zur Verfügung: [email protected]
Weitere Informationen: www.heidelberg.de/kreativwirtschaft