Schwetzingen: Aus dem Gemeinderat am 28. März 2019
Planentwürfe zur Änderung der Gestaltungssatzung und Quartier XXIV gebilligt / Entscheidung über Planung Postareal zurückgestellt
Der Kurfürstliche Weihnachtsmarkt wird ab 2019 von bisher drei auf vier Veranstaltungswochenenden (Donnerstag bis Sonntag) erweitert. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der umgehenden Planung bzw. Umsetzung. Die Zusatzkosten in Höhe von 40.000 EUR werden 2019 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug ist mit Einnahmen von rund 15.000 EUR zu rechnen.
Planung Postgelände: Entscheidung vertagt – Stadt soll nachverhandeln
Die Entscheidung über den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Postgelände“ wird vertagt. Ein Geschäftsordnungsantrag der SPD auf Zurückstellung des Punktes wurde mit deutlicher Mehrheit von 15 zu 8 Stimmen angenommen. Bei der ersten Offenlage im Sommer 2018 waren verschiedene Stellungnahmen und Einwendungen eingegangen. Ebenso gab es weitere Gespräche mit den Nachbarn. Daraufhin verständigte sich die Stadt mit dem Investor auf Planänderungen, die vor allem die Verdichtung im hinteren Bereich und die Auswirkungen der Bebauung für die Nachbarn betraf. Das ging einzelnen Fraktionen im Rat jetzt noch nicht weit genug, das Projekt wird aber insgesamt nicht in Frage gestellt. Die Stadt soll jetzt mit dem Investor weitere Verbesserungen ausloten.
Verwaltungsgebührensatzung wird aktualisiert
Die Verwaltungsgebührensatzung wurde letztmals im Jahr 2010 aktualisiert. Da sich seither zahlreiche gesetzliche Regelungen und Vorschriften geändert haben oder neu hinzugekommen sind, wurde eine Überarbeitung der Satzung und des Gebührenverzeichnisses erforderlich.
Neufassung der Satzung und Gebührenordnung für die Sporthallen und die Nordstadthalle
Der Gemeinderat beschloss auch die Satzung über die Benutzung der Sporthallen und der Nordstadthalle als Mehrzweckhalle. Die überarbeitete Satzung tritt zum 1.6.2019 in Kraft. Mitbeschlossen wurde auch die modifizierte Gebührenanpassung. Die Gebührensätze wurden im Wesentlichen beibehalten, um die Vereine nicht zusätzlich zu belasten. Neu ist eine Gebühr für das Auslegen eines Schutzbodens bei nicht sportlichen Veranstaltungen in der Nordstadthalle in Höhe von 400 Euro sowie eine Kostenpauschale für die Auf- und Abbauzeiten von Veranstaltungen. Weiterhin gebührenfrei bleiben danach die Trainingszeiten für Jugendliche, Schulsport und die Polizei. Letztmals wurden die Gebühren im Jahr 1997 angepasst.
Überarbeitete Gestaltungssatzung sieht Gestaltungsbeirat vor
Die vorhandene Gestaltungssatzung für die Innenstadt wurde überarbeitet und soll künftig einen noch besseren Ausgleich zwischen städtebaulicher Entwicklung und gewünschter Attraktivität für Handel, Gewerbe und Grundstückseigentümer ermöglichen. So sind künftig mögliche Ausnahmefälle klarer bzw. neu definiert.
Nach dem schon aus dem Jahr 2015 stammenden Grundsatzbeschluss des Gemeinderates fand eine intensive Bürgerbeteiligung statt, deren Ergebnisse auch in den jetzt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten erstellten Satzungsentwurf einflossen. Dieser geht jetzt mit der Offenlage in das weitere Verfahren.
Erstmals wird es für die Betrachtung von Einzelfällen künftig einen Gestaltungsbeirat geben, der auch Empfehlungen geben soll. Ihm gehören neben den Bürgermeistern und dem Stadtbaumeister auch die Vertreter der Fraktionen sowie 2 neutrale externe, nicht mit Schwetzingen verbundene Fachleute an, die einer Empfehlung der Architektenkammer bedürfen. Weitere Fachleute können im Einzelfall hinzugezogen werden. Die Abstimmung erfolgt einstimmig mit 9 Stimmen. Immerhin 13 der anwesenden Mitglieder des Rats mussten wegen vorliegender Befangenheit im Publikumsbereich Platz nehmen.
Quartier XXIV – erneute Offenlage
Der Satzungsentwurf für den Bebauungsplan für das von der Mannheimer-, Hecker-, Friedrich-Ebert- und Werderstraße eingerahmte Quartier XXIV geht in die erneute Offenlage. Dies ist notwendig, da es nach dem ursprünglichen Beschluss im Gemeinderat am 22.11.2018 noch Änderungen gab. Sie betreffen u.a. die zulässige Sockelhöhe und die Zulässigkeit von Zwerchgiebeln oder Zwerchhäusern mit einer größeren Wandhöhe an den Gebäudeecken, die eine höhere Bauqualität und mehr planerische Freiheit bei Eckgrundstücken ermöglicht. Im Sommer 2019 wird dann der endgültige Satzungsbeschluss folgen.
Sanierungsgebiet rund um das Capitol: Gebäude wird abgerissen
Das mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaute 1.026 m² große Grundstück in der Herzogstraße 27 liegt im städtebaulichen Sanierungsgebiet Herzogstraße/ Schlossplatz und wurde im Jahr 2016 von der Stadt erworben. Das Grundstück ist für die angedachte Neuordnung des Bereichs rund um das Capitol von großer Bedeutung und unabhängig von Details der städtebaulichen Planung für alle denkbaren Varianten erforderlich. Dazu muss das Gebäude abgerissen werden. Mit dem voraussichtlichen Investor für das Capitol hat die Stadt nun wie üblich eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zum Abbruch des Gebäudes einschließlich der Herstellung der Neubebaubarkeit des Grundstücks abgeschlossen. Die Kosten für den Abbruch belaufen sich auf ca. 371 TEUR.
Sanierung in den städtischen Wohnhäusern Berliner Platz 1-3
Die Stadt wird im September 2019 die Dach- und Treppenhausbereiche der im Jahr 1965 erbauten Wohnhäuser am Berliner Platz 1-3 sanieren. Folgende Arbeiten sind vorgesehen: Dämmung des Dachbodens nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (ENEV), Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlage in die Treppenhäuser, Erneuerung der Hauseingangstüren mit Gegensprechanlage sowie Einbau freistehender Briefkastenanlagen und die Herstellung sämtlicher elektrischer Anschlüsse an die neuen Anlagen. Die geschätzten Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 290.000 EUR. Die Ausschreibung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im April und wird vom Schwetzinger Architekten Dipl. Ing. Christopher Ansorge betreut.
Moltkestraße 19 wird künftig für Kinderbetreuung genutzt
Das Gebäude in der Moltkestraße 19 wurde von der Stadt erworben, um dort benötigte Räume für die Kinderbetreuung zu schaffen. Die vorhandenen Räumlichkeiten ermöglichen zwei Betreuungsgruppen. Im Erdgeschoss können 10 Kinder in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten und im Obergeschoss bis zu 19 Kinder im Ganztag betreut werden. Dazu sind jedoch einige Umbauarbeiten – hauptsächlich im Bereich des Brandschutzes und der sanitären Anlagen – notwendig. Der Gemeinderat stimmte jetzt der Renovierung und dem Umbau des Gebäudes zu. Der Umbau wird ca. 560.000 EUR kosten.
Brandschutz für das Palais Hirsch: In zwei Abschnitten wird gebaut
Aufgrund neuer Brandschutzvorschriften sind umfassende Baumaßnahmen im Palais Hirsch erforderlich, um die bisherige Nutzung weiter zu ermöglichen. Im ersten Bauabschnitt, der von Anfang September bis Ende November 2019 dauert, wird ein rauchgeschützter erster Rettungsweg hergestellt. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 300.000 EUR. In einem zweiten Bauabschnitt im Jahr 2020 wird ein zusätzlicher zweiter Rettungsweg errichtet. Die Kostenschätzung sowie das Umsetzungskonzept müssen noch erarbeitet werden.
Kasernenareale: Stadtwerke übernehmen die Versorgung mit Fernwärme
Seit Ende der 80iger Jahre versorgte die Fernwärme Rhein-Neckar GmbH Mannheim (FRN) die Tompkins und die Kilbourne Kaserne mit Fernwärme. Die FRN und die Stadtwerke Schwetzingen (SWS) haben sich nun darauf verständigt, dass die Endkundenversorgung auf dem Areal ab dem 1.8.2018 durch die SWS erfolgt. Dafür beschloss der Gemeinderat jetzt den Abschluss einer dreiseitigen Wegerechtsvereinbarung für die Endkundenversorgung zwischen der Stadt Schwetzingen, der FRN und den SWS.
Grundlage ist der Wegerechtsvertrag aus dem Jahr 1991 zwischen der Stadt Schwetzingen und der FRN. Maßgebend für die Höhe des Wegeentgelts ist der Fernwärme Gestattungsvertrag aus dem Jahr 2013 zwischen der Stadt Schwetzingen und den SWS. Die Konzessionsabgabe beträgt 0,65 EUR pro Megawattstunde.
Hebel-Gymnasium: Neues Profil ab Schuljahr2021/22
Ab dem Schuljahr 2021/22 wird das Profilfach Naturwissenschaft und Technik (NwT) zu Informatik, Mathematik, Physik (IMP) geändert. Die Verwaltung wird den erforderlichen Antrag dafür beim Regierungspräsidium Karlsruhe stellen.
Maßnahmen zur Personalgewinnung in den christlichen Kindergärten
Aufgrund des akuten Fachkräftemangels wird es immer schwieriger, Personal für die Kindertagesstätten zu gewinnen. Aktuell und fortlaufend sind bei den konfessionellen Kindergärten mehrere Vollzeitstellen unbesetzt. Daher werden zwei zusätzliche Freiwilligendienststellen (Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst) sowie vier zusätzliche PiA-Stellen (Praxisintegrierte Ausbildung) für die konfessionellen Kindergärten genehmigt und aufgeteilt. Neben der Entlastung für die Teams in den Kindergärten, ermöglichen die Freiwilligendienststellen und die PiA-Stellen die Gewinnung von dringend benötigten Nachwuchskräften. Die Kosten belaufen sich auf rund 92.000 EUR pro Jahr.
Integrationsmanagement wird weitergeführt
Das Integrationsmanagement wird – vorbehaltlich einer Förderung durch das Land – um weitere zwölf Monate über den Zeitraum 30. September 2019 hinaus fortgeführt. Das Integrationszentrum in der Heidelberger Straße 1a wurde im Oktober 2017 eröffnet. Die Bürogemeinschaft besteht aus dem städtischen Integrationsbeauftragen sowie zwei Integrationsmanagern (je ein/e Mitarbeiter/in von Diakonie und Caritas).
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.“