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Kurfürstlicher Weihnachtsmarkt: Neue Entgeltordnung

2. März 2023 | Das Neueste, Schwetzingen, Weihnachtsmarkt

Stadt schreibt Stelle eines Kommunalen Behindertenbeauftragten aus

Aufgrund eines fraktionsübergreifenden Antrages der CDU, Grünen, SFW und SPD wurde die Teilzeitstelle eines Inklusionsbeauftragten/ Kommunalen Behindertenbeauftragten mit 19,5 Stunden Wochenarbeitszeit eingerichtet. Die Stadt Schwetzingen möchte damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung gehen.

Die Stadt erhöht in diesem Jahr erstmals die Kosten für die Standbetreiber auf dem Kurfürstlichen Weihnachtsmarkt, wobei die Erhöhungen für so genannte Non-Profit-Standbetreiber (Vereine, Partnerstädte, Schulen und Service Clubs) moderater ausfallen. Grund sind der generelle Preisanstieg für die Bereitstellung der Infrastruktur des Marktes sowie die gestiegenen Energiepreise. Auf das Bühnenprogramm wird – wie schon in den Vorjahren – zukünftig verzichtet. Lediglich für die Eröffnung des Weihnachtsmarktes soll eine Freifläche für die Schwetzinger Musikvereine vorgehalten werden.

Die Stadt kalkuliert für den 12. Kurfürstlichen Weihnachtsmarkt mit Ausgaben in Höhe von 202.000 EUR. Die bisherigen Einnahmen von rund 95.000 EUR würden sich durch die neue Entgeltordnung auf rund 105.000 EUR erhöhen.

Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Zeyher- und Hirschackergrundschule

Die Stellenanteile für Schulsozialarbeit an den beiden Schwetzinger Grundschulen werden auf jeweils eine halbe Stelle aufgestockt. Dies ist notwendig, da die Zahl der Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen und herausforderndem Verhalten stetig steigt. Durch die Corona Pandemie hat sich diese Problematik nochmals verstärkt. Die Stadt wird dafür den Vertrag mit dem Internationalen Bund als Träger der Schulsozialarbeit entsprechend anpassen. Durch die Erhöhung der Stellenanteile und die Anpassung der Tariflöhne durch den Internationalen Bund, können die Schulsozialarbeiter langfristig an die Schulen gebunden werden.

Sanierungsgebiet Ausbesserungswerk-Süd: Sanierungssatzung wird verlängert

Der Gemeinderat beschloss jetzt die Satzung über die 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „DB-Ausbesserungswerk Süd“. Mit diesem städtebaulichen Erneuerungsgebiet wurde die Stadt Schwetzingen 2011 in ein Bund-Länder Sanierungsprogramm aufgenommen. Der bisher verbindlich durch Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe festgelegte Bewilligungszeitraum der Finanzhilfen in Höhe von 2,4 Mio. EUR bei einem Förderrahmen von 4 Mio. EUR endet am 30.04.2024. Mit der jetzt beschlossenen 3. Änderung der Satzung wird dieser Zeitraum bis 31.12.2026 verlängert.

Bauvorhaben macht 1. Änderung im Bebauungsplan Nr. 76/1 notwendig

Im Jahr 2015 siedelte die Fleischfabrik von der Berliner Straße 11 und 13 in das Gewerbegebiet Plankstadt über. Der Eigentümer beabsichtigt nun den Abriss der leerstehenden Gebäude und die Errichtung einer verdichteten Wohnbebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich. Die Stadt begrüßt die Wiedernutzbarmachung der Gewerbebrache im Sinne einer Innen- vor Außenentwicklung und als wertvollen Beitrag zur Wohnraumschaffung. Um hier Planungsrecht zu schaffen, muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 76/1 „Maximilianstraße, Berliner Straße, Antonisstraße, Karlstraße“ geändert werden.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.“

Quelle: Stadt Schwetzingen

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