Seit Montag, 27. April 2020, gilt in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Die Stadt Ludwigshafen kontrolliert daher derzeit nicht nur, ob die Kontaktbeschränkungen auf öffentlichen Flächen eingehalten werden, sondern zusätzlich auch, ob sich die Bürger*innen an die Maskenpflicht halten. Beamt*innen des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) führen stichprobenartig Kontrollen in Geschäften, in Bussen und Bahnen der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (rnv) und auf Wochenmärkten durch. Die meisten Menschen halten sich an die Vorgaben der Landesregierung. Bei Verstößen weisen die KVD-Mitarbeiter*innen die Bürger*innen auf die Regelungen hin. In der ersten Woche haben sie noch keine Bußgelder verhängt. Schärfer kontrolliert werden soll ab kommender Woche. Dann werden Verstöße mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro geahndet. Tragen Mitarbeiter*innen geöffneter Geschäfte oder Einrichtungen keine Mund-Nasen-Bedeckungen, soll dies mit einem Bußgeld für die Betreiber*innen in Höhe von 250 Euro geahndet werden, soweit keine anderweitigen Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen worden sind. Darüber hinaus können bei festgestellten Verstößen Platzverweise ausgesprochen werden.
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck appelliert an die Bürger*innen Ludwigshafens, sich an die Maskenpflicht zu halten: „Die meisten Masken schützen zwar nicht den Träger oder
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die Trägerin vor einer Infektion, sondern deren Umfeld. Aber wenn jeder eine Maske aufsetzt, sind wiederum alle geschützt. Daher appelliere ich an meine Mitmenschen in Ludwigshafen, sich an die Vorgaben zu halten. Es hängt an uns allen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.“