Das Land hält an seiner bewährten Jazzförderung fest und fördert auch 2022 professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker bei Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Dafür stellt das Land 345.000 Euro bereit. Anträge müssen bis 31. Januar 2022 eingereicht werden.
(zg) „Das Kulturleben hat sich stark verändert; eine lange Zeit stand es nahezu still. Und trotzdem haben die Veranstalterinnen und Veranstalter, die Musikerinnen und Musiker an Ideen gearbeitet – was oft nicht sichtbar oder hörbar war. Durch die erneute Ausschreibung der bewährten Förderprogramme möchte wir die Jazzszene in ihren Aktivitäten unterstützen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (7. Januar) in Stuttgart. „Jazz in Baden-Württemberg ist modern und traditionsreich, international ausstrahlend und regional angebunden – und damit ein ganz wichtiger Teil der Kultur im Land.“
Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerinnen- bzw. Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2022 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung. Die Anträge wickelt der Jazzverband im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ab.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Die Anträge können beim Jazzverband bis 31. Januar 2022 eingereicht werden. Die Abwicklung dieser Anträge erfolgt durch den Jazzverband im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Förderung von Jazzfestivals: Hier gibt es die Möglichkeit, eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro je Festival zu beantragen, sofern baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind. Anträge können bis zum 31. Januar 2022 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.
Die Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare sind unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen abrufbar.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg