Bewerbungsfrist für Fördermittel ist der 31. Januar 2020
Staatssekretärin Petra Olschowski: „Soziokulturelle Zentren und Kulturinitiativen sind wichtige Träger und Orte einer Kultur, die für alle Menschen im Land offen ist und sie zur Teilhabe einlädt. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Demokratie, Freiheit und Vielfalt“
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt auch im Jahr 2020 Förderungen für Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in freier Trägerschaft. Die Landesförderung Soziokultur unterstützt laufende Programmarbeit ebenso wie Projekte, Baumaßnahmen und Ausstattung und stellt dafür vier Millionen Euro bereit. Kulturschaffende können sich bis zum 31. Januar 2020 bewerben.
„Soziokulturelle Arbeit lebt vom Engagement ihrer Akteure, aber sie braucht auch verlässliche Förderung, um ihre Potentiale voll ausschöpfen zu können. Daher unterstützt das Land auch 2020 wieder soziokulturelle Arbeit“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski am Donnerstag (19. Dezember) in Stuttgart.
Soziokulturelle Zentren werden in freier Trägerschaft in der Regel als gemeinnützige Vereine geführt. Sie sind überall im Land vertreten und vermitteln ein spartenübergreifendes Kulturangebot, das vom Theater über den Film bis zum Tanz, Workshops und zu Ausstellungen reicht.
Fast alle der vom Land geförderten mehr als 70 Einrichtungen gehören der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS) an. Der Verband versteht sich als Interessenvertretung der Soziokultur in Baden-Württemberg.
Weitere Informationen
Grundsätzlich unterhält das Land vier Linien zur Förderung der Soziokultur: Auf Antrag der Einrichtungen können sicherheitsrechtlich notwendige Bauvorhaben, Ausstattungsmaßnahmen, neue Projekte oder die laufende Programmarbeit unterstützt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Kommune beteiligt.
Ausschreibungsunterlagen und eine Hilfestellung für die Antragsstellung sowie eine detaillierte Darstellung der Fördervoraussetzung sind abrufbar unter:
www.mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen/
Die ausgefüllten Antragsformulare sind bis spätestens 31. Januar 2020 in einfacher Ausfertigung bei der LAKS Baden-Württemberg und gleichzeitig in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Fragen zur Bewerbung beantwortet die LAKS Baden-Württemberg.