Ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung befindet sich seit Mitte 2016 im Stand-by-Modus / Stadt würde im Gegenzug von der Pflicht zur Anschlussunterbringung weiterer Flüchtlinge befreit
Die Standortkonzeption des Innenministeriums aus dem Jahr 2016 sieht die Nutzung der Tompkins Barracks als Erstaufnahmeeinrichtung vor. Dabei kann sich das Land vorstellen, die Gebäude befristet auf zunächst drei Jahre zu reaktivieren. Die Kaserne war bereits von Herbst 2015 bis Sommer 2016 als bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung (BEA) durch das Land genutzt worden. Seit dem 1. Juni 2016 war sie im Stand-by-Modus, um bei einem erneuten Bedarf kurzfristig wieder in Betrieb genommen zu werden.
In der künftigen Unterkunft würden bereits registrierte und ausländerrechtlich und gesundheitsüberprüfte Flüchtlinge für wenige Wochen untergebracht. Von dort würden sie dann auf die Landkreise zur endgültigen Unterbringung verteilt. Im Regelbetrieb werden in der Tompkins Kaserne 400 Personen untergebracht. Die Sicherung des Geländes durch einen Wachdienst sowie die Verwaltung der Einrichtung obläge dem Land. Die Tompkins Kaserne würde nicht als Registrierungsstelle oder Ankunftszentrum – wie etwa Heidelberg –genutzt. Im Gegenzug würde die Stadt Schwetzingen durch die befristete Nutzung durch das Land von der Pflicht zur weiteren Anschlussunterbringung von Flüchtlingen befreit.
Nachdem die Stadt vom Land über eine mögliche erneute befristete Nutzung der Tompkins Barracks sehr frühzeitig informiert worden war, wurden zwischen Oberbürgermeister Dr. René Pöltl und dem Staatssekretär im Innenministerium Baden-Württemberg, Julian Würtenberger, in einem persönlichen Gespräch die Rahmenbedingungen für eine Nutzung vereinbart und festgelegt.
Mittlerweile wurde auch der Schwetzinger Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung am 27. Februar zu einer solchen erneuten Nutzung der Tompkims Barracks durch Markus Rothfuß vom Regierungspräsidium Karlsruhe ausführlich informiert und konnte die aus Sicht der Stadt wichtigen Punkte und Themen deutlich machen. Das Gremium steht den vorgestellten Plänen in Abwägung der Vor- und Nachteile grundsätzlich positiv gegenüber, stellt doch gerade die Anschlussunterbringung von durch den Landkreis zugewiesenen Flüchtlingen die Stadt Schwetzingen vor immense Herausforderungen. So rechnet die Stadt alleine in diesem Jahr mit weiteren ca. 70 Personen, für die zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden muss. Prognosen für die nächsten drei Jahre gehen von rund 200 Personen in der Anschlussunterbringung aus. Da im Stadtgebiet kein ausreichender Wohnraum mehr existiert und das zur Anschlussunterbringung genutzte Hotel Atlanta bereits voll belegt ist, gab es ohnehin bereits von Seiten der Stadt erste Überlegungen, die Kaserne dafür zu nutzen. Dafür hätte die Stadt selbst für einen Sicherheitsdienst sorgen müssen, was mit erheblichen finanziellen Aufwand verbunden gewesen wäre. Durch eine Nutzung entsprechend der Standortkonzeption würde die Stadt für den Zeitraum bis 2021 von dieser Anschlussunterbringung befreit.“