Ich wurde bereits im Jahr 2017 vom Staatspräsidenten der Türkei, Erdogan, wegen Präsidentenbeleidigung verklagt, wovon ich jedoch erst Mitte 2019 in Kenntnis gesetzt wurde.
Das 36. Schwurgericht von Ankara hat in der heutigen mündlichen Verhandlung (zweite Verhandlung) den Fahndungsbefehl gegen mich aufrechterhalten und meine Vernehmung vor einem deutschen Gericht (wo ich wohnhaft bin) abgelehnt.
Die nächste mündliche Verhandlung wurde auf 02.12.2020 um 9:08 Uhr bestimmt.
Obwohl das Bundesamt für Justiz mir mitgeteilt hat, dass das Amt auch auf meinem Wunsch hin, meine Vernehmung in Deutschland zustimmen werde und dies dem Gericht mitgeteilt wurde, verweigert die türkische Justiz meine Vernehmung in Deutschland. Dies dient lediglich dazu das Verfahren zu verlängern und mich zu zermürben.
Diese Umstände beschränken meine Reise- und Berufsfreiheit. Das Verfahren soll ein Damoklesschwert über meinem Nacken sein.
Es ist auch bemerkenswert, dass Erdogans Name im Verhandlungsprotokoll vollständig und in Großbuchstaben geschrieben ist und von mir nur als „Verdächtiger“ („Sanik“) die Rede ist (Siehe das Protokoll im Anhang in türkischer Sprache).
Der Apparat entlarvt sich selbst!
Avukat Memet Kilic, LL.M. (Uni. Heidelberg)