Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 11. Januar 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

LKW-Fahrerinnen und LKW-Fahrer aufgepasst: Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation überprüfen

10. März 2019 | Allgemeines, Leitartikel, Metropolregion, Politik, Wirtschaft

Symbolfoto: Julian Buchner

LKW-Fahrerinnen und LKW-Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr, die die Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE besitzen, müssen seit 2014 der Fahrerlaubnisbehörde alle fünf Jahre einen Weiterbildungsnachweis vorlegen. Durch die Weiterbildung sollen die im Rahmen der Grundqualifikation vermittelten Kenntnisse vertieft werden. Der Nachweis wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 dokumentiert. Gleichzeitig kann die Verlängerung der Fahrerlaubnis vorgenommen werden.

 

„Viele Befristungen enden im September 2019“, erläutert Gabriele Friedrich, Leiterin der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Von daher erwartet die Fahrerlaubnisbehörde eine hohe Zahl an Anträgen und empfiehlt allen Betroffenen, die Anträge frühzeitig zu stellen. Ein Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis und der Eintrag der Schlüsselzahl 95 können bereits sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beim Bürgermeisteramt des Wohnortes abgegeben werden. „Es entstehen keine Nachteile, weil eine nahtlose Verlängerung an die bestehende Erlaubnis und Berechtigung erfolgt“, klärt Friedrich auf.

 

Als Unterlagen mitzubringen sind der Nachweis über die Weiterbildung (35 Stunden in den letzten fünf Jahren, ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass), ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein augenärztliches Gutachten und ein ärztliches Gutachten, wenn gleichzeitig eine Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragt wird.

 

Bearbeitet wird der Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Sobald der „neue“ Führerschein fertig gestellt ist, wird der Antragsteller benachrichtigt.

 

Nach Ablauf der Befristung werden Verstöße gegen die Pflicht zum Nachweis der Schlüsselzahl 95 im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem Bußgeld geahndet, welches sowohl gegenüber den Fahrern als auch deren Arbeitgebern festgesetzt werden kann, weist Friedrich auf mögliche Konsequenzen hin.

 

Information und Beratung gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unter Tel. 06222 30734235, 07261 94665504 oder 06201 94836030 oder per E-Mail: fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de. Weitere Infos unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/service/verlaengerung+der+fahrerlaubnis.html.

Das könnte Sie auch interessieren…

Speyer – Unfall zwischen Rettungswagen und

Speyer (ots) Am Donnerstagmittag, um 12 Uhr fuhr ein Rettungswagen im Einsatz mit eingeschalteten Sondersignalen und unter Nutzung der Wegerechte in der Gilgenstraße in Richtung Postplatz. Infolge überhöhter Geschwindigkeit in Verbindung mit regennasser Fahrbahn kam...

Auftakt der Heimattage 2025 in Weinheim

Nach der erfolgreichen Bewerbung 2019 und einer intensiven Vorbereitungszeit in den vergangenen zwei Jahren läutet Weinheim am Sonntag, 12. Januar beim städtischen Neujahrsempfang die Heimattage Baden-Württemberg 2025 ein. Ministerialdirektor Reiner Moser wird beim...

„Schlager Move“ im Eissportzentrum Herzogenried

Auf zum „Mannheimer Musikexpress“: Auf dem Eis Runden drehen, Lieblingsmusik vom Band hören und Freunde treffen – das steht im Mittelpunkt des neuen Laufes, der musikalische Schwerpunkte setzt und regelmäßig einmal zur Monatsmitte freitags im Eissportzentrum...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise