Wenn alles nach Plan verläuft, kann in der Woche vom 6. Juli 2020 der Durchgang der Mundenheimer Straße zum Berliner Platz für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen geöffnet werden. Dies ist aber abhängig vom Zustand des Asphalts nach dem Abriss und kann erst beurteilt werden, wenn der gesamte Schutt abgefahren und alle Stützen sowie Baggermatratzen entfernt wurden.
Die Abfahrt des Schutts läuft bereits seit Montag. Er wurde inzwischen größtenteils beprobt und anhand des Ergebnisses von etlichen LKW zum Recycling gebracht. Als nächster Schritt folgt nun noch der Abriss des Bauwerks 154 am Faktorhaus. Auch hier wird der Schutt anschließend beprobt und dann abtransportiert.
Die Öffnung des Durchgangs der Mundenheimer Straße für den Verkehr erfolgt nun in einzelnen Schritten. In der ersten Phase wird ein Durchgang für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen geschaffen. Etwa vier Wochen später, wenn die Masten für die Ampeln und die Fahrleitung gebaut sind, könnten dann in der zweiten Phase auch wieder PKW von der Mundenheimer Straße in Richtung Berliner Platz rollen. Dies setzt voraus, dass die Fahrbahn keine größeren Schäden vom Abriss davongetragen hat. Zudem bleibt der Durchgang bis auf Weiteres eine Einbahnstraße in Richtung Berliner Platz. Dies ist auch darin begründet, dass durch weitere Baumaßnahmen rund um den Berliner Platz ein Verkehrsfluss in beide Richtungen schwer umsetzbar ist.
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Wiederum vier Wochen nach der Öffnung für PKW, könnten ab voraussichtlich Anfang September in Phase drei auch wieder die Straßenbahnen und Busse der rnv fahren. Bis dahin wird noch die Signaltechnik installiert und die Oberleitungen gespannt. Auch hier ist Voraussetzung für diesen Zeitplan, dass beim Abriss die Schienen nicht beschädigt wurden. Während allen Phasen kann es auch immer wieder zu kurzfristigen Sperrungen des Durchgangs kommen. Dies ist aus Sicherheitsgründen unumgänglich.
Als nächster Abschnitt steht dann das Bauwerk 168 in Höhe der Sparkasse vor dem Abriss. Allerdings kann hier noch kein genauer Zeitrahmen genannt werden, da zuerst das Bauwerk 167 beim Mosch-Hochhaus abgestützt und vorbereitet werden muss. Erst dann kann der Asphalt auf Bauwerk 168 abgefräst, die Querkraftkopplungen getrennt und schließlich mit dem Abriss begonnen werden.