Die aktuellen Beschlüsse der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Abschaffung der einmaligen Ausbaubeiträge haben für die Stadt Ludwigshafen keine Auswirkungen. Darauf verweist Beigeordneter Andreas Schwarz, der derzeit auch für das Baudezernat zuständig ist. In Ludwigshafen wird weiterhin das System der wiederkehrenden Ausbaubeiträge angewandt. Die Stadt erhebt seit dem 1. Januar 1990 wiederkehrende Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen und macht damit von ihren im Kommunalen Abgabengesetz des Landes Rheinland-Pfalz (kurz KAG) verankerten Recht Gebrauch. Die Einführung des wiederkehrenden Beitrages hat sich in Ludwigshafen bewährt. „Über 30 Jahre hinweg sind nun schon öffentliche Straßen, Wege und Plätze in den 16 einzelnen Abrechnungseinheiten im Stadtgebiet im Rahmen des Solidarprinzips erneuert oder umgebaut worden, ohne dass für den Ausbau dieser Verkehrsanlagen einmalige und damit vergleichsweise hohe Beiträge eingefordert werden mussten. Bei der Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen sind bei einem durchzuführenden Ausbau einer Straße durchaus mehrere tausend Euro keine Seltenheit, welche von den Beitragsschuldnern ‚auf einen Schlag‘ zu begleichen sind. Im System des wiederkehrenden Ausbaubeitrages werden die Beitragszahler hingegen in der Regel fortlaufend, dafür aber mit weitaus geringeren Beiträgen, belastet,“ so Beigeordneter Andreas Schwarz.
Hierzu folgendes fiktive Beispiel zur Erläuterung:
Bei einem angenommenen Beitragssatz von 18 Cent pro
Quadratmeter beträgt der zu zahlende Beitrag bei einem Grundstück, welches mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus bebaut ist und damit eine beitragspflichtige Fläche von 300 Quadratmetern aufweist, jährlich 54 Euro.