Zeitraum für Online-Terminvergabe um zwei Wochen ausgeweitet
Zusätzlich maximal 50 Termine bietet die Kfz-Zulassungsstelle des Bereichs Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße ab Montag, 3. August 2020, an. Diese Termine werden montags, mittwochs, donnerstags und freitags jeweils um 7.15 Uhr sowie dienstags bereits um 6.45 Uhr vor der Zulassungsstelle über Wartemarken vergeben. Kund*innen, die eine Wartemarke erhalten, bekommen eine Uhrzeit innerhalb des Vormittags genannt, ab der sie sich zum Termin einfinden sollen. Kund*innen mit Marke müssen eine Wartezeit einplanen. Es wird gebeten, auf die allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Mund-Nase-Bedeckungen und Abstandsregeln zu achten.
Montag- und donnerstagnachmittags werden weiterhin ausschließlich Termine online vergeben, Doppelbuchungen werden nicht berücksichtigt und gelöscht. Ebenfalls über die einheitliche Behördennummer 115 können Termine bei der Zulassungsstelle vereinbart werden. Terminvereinbarungen per E-Mail sind nicht möglich.
Bei Terminen, die Zulassungsdienste wahrnehmen, ist der Umfang auf zehn Zulassungen – sieben Händler- und drei Privatzulassungen – sowie fünf Abmeldungen beschränkt. Ausschließlich für Händler*innen ist es möglich, ohne vorherige Anmeldung einen Termin zu erhalten, wenn dabei maximal zwei Zulassungsvorgängen zu erledigen sind.
Weiterhin verlängert die Kfz-Zulassungsstelle die bislang vom aktuellen Datum auf zwei Wochen beschränkte Auswahl bei der Online-Terminvergabe auf vier Wochen. Das bedeutet, die Kund*innen haben einen größeren Zeitraum zur Verfügung, aus dem sie sich online einen Termin aussuchen können.
„Mit diesen zusätzlichen Möglichkeiten bietet die Stadtverwaltung den Bürger*innen einen besseren und erweiterten Service“, erläutert Kämmerer und Beigeordneter Andreas Schwarz die neuen Maßnahmen. Diese ermöglichten unter anderem, eine höhere Zahl von Kund*innen zu bedienen, deren Anliegen zeitnah abzuwickeln und lange Wartezeiten möglichst zu vermeiden, betont er.
Die Kfz-Zulassungsstelle weist darauf hin, dass zwar Abmeldungen von in anderen Kommunen oder Kreisen gemeldeten Fahrzeugen deutschlandweit und damit auch in Ludwigshafen durchgeführt werden können, aber etwa Anmeldungen, Ummeldungen und Datenänderungen in den zuständigen Zulassungsstellen der jeweiligen Städte und Gemeinden erfolgen müssen.