Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, aber im Schuljahr 2020/21 die Grund- oder Förderschule besuchen sollen, die so genannten „Kann-Kinder“, können am Dienstag, 4. Februar 2020, in den jeweiligen Schulen angemeldet werden. Die Kinder können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung kann mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.
Die Kinder sollen von einer erwachsenen Person in der Schule vorgestellt werden. Benötigt werden die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch des Kindes, soweit das Kind einen Kindergarten besucht.
Auskunft über die Uhrzeit der Anmeldung geben die jeweiligen Grund- und Förderschulen. Weitere Infos gibt es auch im Internet unter www.ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 504-2483.