Sind Naschen und Probieren im Supermarkt erlaubt? Verpflichtet das Öffnen von Verpackungen zum Kauf? Darf man Mängel nur bis zu sechs Monate nach dem Kauf rügen? Beim täglichen Einkauf stellen sich viele rechtliche Fragen. Nicht immer ist die richtige Antwort bekannt. Händler*innen lassen ihre Kund*innen bei Streitfällen oft im Ungewissen über ihre Rechte. Deswegen ist es für Verbraucher*innen gut, ihre rechtlichen Möglichkeiten, aber auch die rechtlichen Grenzen zu kennen. Tamina Barth, Beraterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, klärt am Mittwoch, 25. September 2019, 18.30 bis 20 Uhr, in der Volkshochschule im Bürgerhof über die größten trügerischen Missverständnisse beim Einkaufen auf und stellt die wichtigsten Verbraucherrechte klar und verständlich dar. Der Eintritt ist frei, die Veranstaltung findet im Vortragssaal im zweiten Obergschoß statt.