1. Aktuelle Fallzahlen
2. Kitas ab Juli wieder für alle Kinder geöffnet/“Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“
3. Neue Rechtsverordnung des Landes ab 1. Juli
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim bleibt bei 502
Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 24.06.2020, 16 Uhr, keine weiteren Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit bleibt die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim bei insgesamt 502.
Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Bislang sind in Mannheim 479 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim noch 10 akute Fälle.
2. Kitas ab Juli wieder für alle Kinder geöffnet/“Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“
Mit Beschluss vom 16. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen treten am Montag, 29. Juni 2020, in Kraft. Die Corona-Verordnung in der ab 29. Juni 2020 gültigen Fassung finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-29-juni-2020/. Mit der Verordnung wird die Grundlage für die Öffnung der Kitas und Kindertagespflege für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geschaffen.
Die Stadt Mannheim sowie die freien Träger streben für ihre Kindertagesstätten – gemäß der Landesverordnung zum 1. Juli die Rückkehr der Tageseinrichtungen für Kinder zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ an. Dabei müssen nach wie vor die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes gewährleistet bleiben. Das bedeutet umgekehrt, dass es hinsichtlich der pädagogischen Angebote noch keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ gibt. Dennoch soll jedes Kind, das eine Kita besucht, ein Betreuungsangebot erhalten – wenn auch gegebenenfalls nicht im selben Umfang wie bislang gewohnt. Somit gewährleisten alle Träger in Mannheim ab 1. Juli in Abhängigkeit von der jeweiligen Personalsituation entsprechende Betreuungsmodelle. Die Kinder werden in festen Gruppen betreut. Die Gruppengröße richtet sich nach der bisherigen jeweiligen Betriebserlaubnis.
Für die Rückkehr des Kindes in die Tageseinrichtung müssen sich Eltern nicht gesondert anmelden. Sie können sich ab heute (24.06.) direkt mit der Einrichtungsleitung ihrer Kita in Verbindung setzen. Die Eltern, deren Kind in einer Einrichtung der katholischen Kirchengemeinden betreut wird, werden gesondert angeschrieben.
Betreuungsgebühren
Ab Juli gilt dann bei allen Trägern wieder die Beitragspflicht für die Betreuung. Für die städtischen Einrichtungen ist geplant, dass die Gebühren ab Juli für alle Betreuungsformen entsprechend der jeweiligen Betreuungsform angepasst und ggf. gekürzt werden. Bei den Gebühren für den Mai hatte der Gemeinderat bereits entschieden, Eltern, die keine Notbetreuung wahrnehmen, die Gebühren zu erlassen.
Auch freie Träger erhalten für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren. In gleicher Weise soll auch mit den Juni-Gebühren verfahren werden. Hierüber entscheidet final der Gemeinderat in seiner Sitzung am 2. Juli. Für Eltern, die bisher Notbetreuung – unabhängig von der Zahl der Tage – in Anspruch genommen haben, fallen die regulären kompletten Monatsgebühren an. Die freien Träger verfahren analog.
Weitere Infos: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/kitas-ab-juli-wieder-fuer-alle-kinder-geoeffnet
3. Neue Rechtsverordnung des Landes ab 1. Juli
Mit Beschluss vom 23. Juni 2020 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie tritt am Mittwoch, 1. Juli 2020, in Kraft und ist zu finden unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020/.
Die neue Rechtsverordnung ist auch unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften einsehbar.