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Mannheim: 113. Aktuelle Meldung zu Corona 26.06.2020

26. Juni 2020 | Gesellschaft, Mannheim, Politik

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Landesregierung beschließt Lockerungen für Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen und für Tagespflegeeinrichtungen

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim erhöht sich auf 504

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 26.06.2020, 16 Uhr, zwei weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 504.

Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Bislang sind in Mannheim 480 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim noch elf akute Fälle.

2. Landesregierung beschließt Lockerungen für Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen und für Tagespflegeeinrichtungen

Für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen und deren Angehörigen wird es ab 1. Juli weitere Lockerungen geben. Zugleich gibt es wesentliche Erleichterungen für den Regelbetrieb von Tagespflegeeinrichtungen sowie für Gruppenangebote im Vor- und Umfeld von Pflege. Dies hat die Lenkungsgruppe der Landesregierung am Mittwoch (24. Juni) beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten selbstverständlich immer unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens.

Die neuen Regelungen sollen die Besuchs- und damit Lebensqualität für die Betroffenen deutlich erhöhen, mehr und einfacher Besuche ermöglichen und den administrativen Aufwand der Einrichtungen reduzieren.

Die neuen Besuchsregeln für stationäre Pflegeeinrichtungen sehen insbesondere vor:

Verzicht auf das Besuchsmanagement durch die Einrichtungen
Keine Beschränkung der Besuchszeiten mehr
Weiterhin zahlenmäßige Beschränkung der Besuche: Bewohner können pro Tag zwei Besucher empfangen / Ausnahmen hiervon können aus besonderen Anlässen (z.B. Sterbebegleitung, Geburtstage) erteilt werden
Für Besucher Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Räumen
Besuche sollen künftig regelhaft wieder im Bewohnerzimmer ermöglicht werden
Aufhebung der Pflicht, nach Verlassen der Einrichtungen (z.B. für Spaziergänge) für 14 Tage eine MNB zu tragen

Besuche durch Personen, die in Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen (namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen), werden weiterhin nicht möglich sein.

Auch für die Einrichtungen der Tagespflege und die Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege gibt es weitere Erleichterungen. Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie Gruppenangebote im Vor- und Umfeld der Pflege waren bislang nur eingeschränkt möglich. Nunmehr können sie einen „geschützten“ Regelbetrieb mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten aufnehmen.

Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gilt unter anderem für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie in der Tages-und Nachtpflege und bei den Gruppenangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege.

Sie ist unter https://sm.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/ abrufbar.

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