In der Sitzung des Gemeinderats (11. Dezember 2024) wurden einige Beschlüsse zu Gebührenanpassungen gefasst
Abfallgebühren
CO2-Bepreisung, Personalkosten sowie Beschaffungskosten für Energie und Treibstoffe vor allem im Bereich der Abfallsammlung und Entsorgung sind erheblich gestiegen. Daher hebt die Stadt die Abfallgebühren für den Restmüll an. Die Gebührenanpassung erfolgt in zwei Schritten: Zum Januar 2025 werden die Gebühren für den Restmüll um durchschnittlich 6,51 % und für das Jahr 2026 um durchschnittlich 4,38 % angehoben. Dadurch steigen auch die Entsorgungskosten an den Recyclinghöfen der Stadt Mannheim.
Mit der Restmüllgebühr deckt die Stadt zum einen die kostenlose Bio-, Papier- und Wertstofftonne ab. Zum anderen wird auch die städtische Sperrmüllentsorgung, die Grünabfallsammlung, die Altkleidersammlung, die Beseitigung wilder Ablagerungen, die Problemstoffentsorgung sowie der Betrieb und Unterhalt der Recyclinghöfe über die Restmüllgebühr finanziert.
„Trotz Ausschöpfung sämtlicher Optimierungspotenziale können die aktuellen Kostensteigerungen nicht ohne Gebührenerhöhung bewältigt werden. Doch die Wahl der Tonnengröße und die Reduzierung des Abfalls durch die kostenfreie Biotonne können zu erheblichen Einsparungen für die Haushalte führen“, erklärt Erste Bürgermeisterin Prof. Dr. Pretzell die Steigerung der Restmüllgebühren. In der vorliegenden Kalkulation sind die Personalkosten, die Umstellung auf einen nachhaltigen Fuhrpark in Richtung E-Mobilität, Mehrkosten im Bereich der Müllverbrennung aufgrund der CO2-Bepreisung sowie Beschaffungskosten für Energie und Treibstoffe, vor allem im Bereich der Abfallsammlung und Entsorgung der Containerabfuhr enthalten.
Einsparpotentiale, die jeder Privathaushalt für sich nutzen kann, gibt es in Form der gebührenfreien Biotonne. Jeder Haushalt kann sie bestellen. Wer sich für eine Biotonne entscheidet und darüber hinaus seinen Abfall konsequent trennt in Biomüll, Papier und Wertstoffe, kann sein monatliches Restmüllaufkommen reduzieren. Damit ist der Umstieg auf kleinere und günstigere Restmülltonnen möglich. Tonnen können nachbarschaftlich auch gemeinsam genutzt werden.
Recyclinghöfe
Die Mehrkosten im Bereich Müllverbrennung aufgrund der CO2-Bepreisung sorgen auch für höhere Entsorgungskosten auf den Recyclinghöfen der Stadt Mannheim. Um die Gebühren transparent zu halten, werden Abfälle wie Sperrmüll, mineralische oder brennbare Baureststoffe bei größeren Mengen gewogen. Daher ist eine Abgabe größerer Mengen (beim Sperrmüll gilt das für eine Menge ab 4 m³) nur auf dem Recyclinghof der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft Max-Born-Straße 28, Friesenheimer Insel möglich. Am Recyclinghof Im Morchhof kann nicht gewogen werden.
Eine Übersicht der Gebühren 2025 für die Recyclinghöfe findet man hier.
Unverändert bleibt die Möglichkeit, anstelle der kostenfreien Abholung des Sperrmülls bis zu 4 m³ an den Recyclinghöfen kostenfrei abzugeben. Dies ist mit einer Anlieferbestätigung des Stadtraumservice (Anmeldung per Telefon unter 115) bis zu zweimal im Jahr möglich.
Nachweispflicht an den Recyclinghöfen Mannheim
An den Recyclinghöfen werden nur Abfälle aus Mannheim angenommen. Daher bittet der Stadtraumservice um Verständnis, dass bei Anlieferungen ein Nachweis über den Mannheimer Wohnsitz benötigt wird. Dafür genügt es, den Personalausweis, den aktuellen Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung oder eine aktuelle Meldebescheinigung unaufgefordert beim Personal vorzuzeigen. Wer Abfälle im Auftrag anliefert, benötigt eine Vollmacht des Abfallerzeugers sowie eine Kopie des Nachweises. Die Vollmacht gibt es als Download unter www.stadtraumservice-mannheim.de, Stichwort „Sperrmüll auf Abruf“.
Gehwegreinigungsgebühren in der Innenstadt
Zum 1.1.2025 ist eine leichte Anpassung der Reinigungsgebühren erforderlich, weil die Anforderungen an die Sauberkeit weiter steigen – insbesondere in den touristisch wichtigen Bereichen der Innenstadt – und zudem allgemeine Preis- und Tarifsteigerungen zu verzeichnen sind. Die Gebühren steigen im Kalkulationszeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2025 in den Bereichen Fußgängerzone um durchschnittlich 4,75 %, bei der Gehwegreinigung um durchschnittlich 3,55 % und bei der Nassreinigung um durchschnittlich 4,25 %.
Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
Um weiterhin die Abwasserbeseitigungspflicht für die Stadt Mannheim im gewohnten Maße erfüllen zu können, gleicht der Eigenbetrieb Stadtentwässerung zum 01.01.2025 seine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr an.
Der Angleichung liegen u.a. gestiegene Personal- und Energiekosten sowie höhere Kosten für Bau- und Betriebsstoffe zugrunde. Die Schmutzwassergebühr steigt zum 01.01.2025 um 16,7% von 1,68 €/m³ auf 1,96 €/m³, wohingegen die Niederschlagswassergebühr um 10% von 0,80 €/m² auf 0,72 €/m² entwässerte Fläche/Jahr gesenkt wird. Die Gebühren wurden letztmalig 2021 angepasst und blieben somit für vier Jahre konstant.
Gebührenanpassung bei den Friedhöfen
Der Eigenbetrieb Friedhöfe Mannheim passt zum 1. Januar 2025 seine Gebühren an. Die Grabnutzungsgebühren erhöhen sich je nach Grabart zwischen 4% und 6%. Bei den Grundgebühren für Erd- und Feuerbestattungen musste eine Steigerung von ca. 10% vorgenommen werden. Die Gebühren für die Trauerhallennutzung konnten hingegen leicht gesenkt werden.
Gründe für die Gebührenanpassungen sind allgemeine Kostensteigerungen in den Bereichen Personal-, Energie- und Baukosten. Um die Gebühren über einen längeren Zeitraum stabil zu halten, wurden erstmalig für einen zweijährigen Zeitraum, also für die Jahre 2025 und 2026, kalkuliert.