Am frühen Samstagmorgen hat nun auch das oberste Verwaltungsgericht des Landes Baden-Württemberg, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, in letzter Instanz entschieden: Das für heute verhängte Versammlungsverbot der „Querdenker“ ist rechtmäßig. Bereits am gestrigen Freitagabend hatte das Verwaltungsgericht in Karlsruhe in erster Instanz die Rechtsauffassung der Stadt Mannheim bestätigt.
„Wir hatten die Demonstration nicht pauschal verboten. Wenn jedoch entsprechende Versammlungs-Auflagen im Interesse des Gesundheitsschutzes bewusst umgangen werden, können wir das nicht ignorieren“, betont Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht und führt weiter aus: „In der Kollision des Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit auf der einen Seite und des Gesundheitsschutzes auf der anderen Seite, hatten wir durch Auflagen wie eine Teilnehmerbegrenzung auf unter 200, ein Einhalten von Hygienemaßnahmen und die Forderung eines geeigneten Kundgebungsortes einen angemessenen Ausgleich gefunden. Wenn diese Auflagen allerdings bewusst unterlaufen werden, geht in Zeiten einer Pandemie der Gesundheitsschutz vor. Daher ist ein Verbot auch verhältnismäßig.“
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat bestätigt, dass am heutigen Samstag keinerlei Versammlungen der „Querdenker“-Bewegung in Mannheim stattfinden dürfen – auch keine möglichen weiteren Versammlungen, die im Auftrag der „Querdenker“ erfolgen.
Die Polizei beobachtet dies aufmerksam und wird bei Bedarf einschreiten, da Verstöße gegen das Verbot eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen.