Mannheim wurde in die Gebietskulisse der Mietpreisbremse aufgenommen. Die Mietpreisbremse wurde am 26.05.2020 von der Landesregierung Baden-Württemberg angepasst und wirkt seit dem 04.06.2020. Sie gilt in 89 baden-württembergischen Städten und Gemeinden, die als Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt wurden. Die Rechtsverordnung ist vorerst noch bis zum 31. Oktober 2020 befristet. Eine Verlängerung dieser Befristung durch die Landesregierung ist zurzeit in Arbeit.
Ziel der Mietpreisbremse ist die Dämpfung des Anstiegs der Mietpreise bei Wiedervermietungen. Die Mietpreisbremse besagt, dass Mieten bei einer Wiedervermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird durch den qualifizierten Mannheimer Mietspiegel ausgewiesen (www.mannheim.de/mietspiegel). Die Mietpreisbremse gilt bei einer Wiedervermietung im Wohnungsbestand. Die Erstvermietung einer neu gebauten Wohnung (Neubau nach dem 01.10.2014) oder einer umfassen modernisierten Wohnung ist von der Regelung nicht betroffen. Darüber hinaus wird Vermietern Bestandsschutz für eine bereits in der Vergangenheit zulässig vereinbarte höhere Miete gewährt.
Die genauen Regelungen zur Mietpreisbremse finden Sie in den §§ 556d bis 556g des Bürgerlichen Gesetzbuches.