Samstag, 16.Mai. Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Rechtsverordnung angekündigt, nach der ab Montag, 18. Mai, eine weitere Ausweitung der Notbetreuung im Bereich der Kindertagesstätten auf maximal 50 Prozent der vorhandenen Plätze möglich sein soll. Die Verordnung ist Stand Samstagmorgen noch nicht veröffentlicht.
Die Kinderbetreuung in Baden-Württemberg wird aber auch weiter eine Notbetreuung bleiben und auch ab 18. Mai nicht für einen großen Kreis weiterer Berechtigter geöffnet werden. Die Kinder, die bereits einen Notbetreuungsplatz haben, behalten diesen weiterhin.
Begrenzter Spielraum vor Ort
Die angekündigte Landesverordnung wird darüber hinaus Kriterien festlegen, welche Kinder zusätzlich aufgenommen werden können, so beispielsweise Kinder mit nachgewiesenem Förderbedarf. An diese Kriterien, die vom Land vorgegeben sind, ist die Stadt gebunden. Die Möglichkeiten und Spielräume zur Ausgestaltung weiterer Kriterien für die dann noch verbleibenden wenigen restlichen Plätze sind sehr begrenzt.
Hierüber haben bei einem gemeinsamen Treffen die Vertretungen der Stadt Mannheim und der freien Träger beraten. „Ziel ist es, auch weiterhin in Mannheim ein einheitliches Vorgehen für alle Einrichtungen zu finden. Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Trägern funktioniert gerade in diesen herausforderungsvollen Zeiten sehr gut“, betont Bildungsbürgermeister Dirk Grunert.
Die Stadt und die freien Träger rufen alle Eltern auf, erst Anträge nach der angekündigten Rechtsverordnung zu stellen, wenn diese tatsächlich vorliegt und neue Formulare verfügbar sind. Veraltete Formulare können nicht bearbeitet werden und führen zu einer Absage. Die Eltern werden daher um Geduld gebeten, bis die neuen Formulare verfügbar sind. Diese werden voraussichtlich ab Montag, 18. Mai, zusammen mit den neuen Kriterien auf der Homepage der Stadt Mannheim veröffentlicht. Dann können Eltern bis inklusive Mittwoch, den 20. Mai, Anträge stellen. Auch bevorrechtigte Eltern wie Eltern, die in systemkritischer Infrastruktur arbeiten, sind aufgerufen, bis dahin ihre Anträge zu stellen, da nach dieser Vergaberunde die Betreuungsplätze vermutlich weitestgehend belegt sein werden. Die nochmals erweiterte Notbetreuung in Mannheim wird schrittweise ab Dienstag 26. Mai, umgesetzt – so die gemeinsame Vereinbarung zwischen Stadt und Trägern, weil zunächst Antragsbearbeitung und Personaleinsatzplanung zwei Arbeitstage benötigt werden.
Für den Bereich der Kindertagespflege ist von Landesseite geplant, die Platzzahlbegrenzung aufzuheben, so dass 5 bzw. 9 Kinder in dieser Form betreut werden dürfen. Ein Platz-Sharing soll nicht zugelassen sein. Die Notbetreuung in Schulen ist von der Ausweitung der Notbetreuung voraussichtlich nicht betroffen.
Auch nach der aktuell gültigen Rechtsverordnung darf bereits maximal die Hälfte der regulären Plätze vergeben werden. Die Notbetreuung findet wie bislang auch in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bislang besucht, durch deren Personal in möglichst kleinen und gleichbleibenden Gruppen statt. Da der Gesundheits- und Infektionsschutz stets Vorrang hat, beträgt die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der regulären Gruppengröße – sofern die entsprechenden Hygieneregeln eingehalten werden können.
Kommunen müssen vor Ort Aufklärungsarbeit leisten
„Auch nach Verabschiedung einer modifizierten Rechtsverordnung ist es aus Sicht des Infektionsschutzes nach wie vor noch nicht möglich, zum Normalbetrieb in den Schulen und Kitas zurückzukehren. Oberste Priorität genießt nach wie vor der Gesundheitsschutz aller Bürgerinnen und Bürger inklusive der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insofern können wir aus Gründen des Infektionsschutzes nicht allen Kinder den Kita-Besuch ermöglichen, auch wenn wir das sehr gerne tun würden“, betont Gesundheits- und Familienbürgermeister Dirk Grunert.