Die aktuell notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus treffen viele Gewerbetreibende besonders hart. Um sie bestmöglich zu unterstützen, nutzt die Stadt Mannheim ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Stundung bzw. Anpassung von Gewerbesteuerzahlungen, Gebühren sowie Mieten und Pachten. „Mit diesem Schritt wollen wir die Gewerbetreibenden unserer Stadt in dieser schwierigen Zeit unterstützen und etwaige finanzielle Engpässe überbrücken helfen“, so Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.
Auf Antrag wird betroffenen Betrieben unbürokratisch die Vorauszahlung der Gewerbesteuer für das aktuelle Kalenderjahr angepasst. Auch Corona-bedingte Stundungsanträge werden priorisiert bearbeitet.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Stundung in der Regel ratenfrei für vorerst drei Monate gewährt, Stundungszinsen werden nicht festgesetzt. Die Stadt Mannheim sieht ab April zudem von Gebühren für Sondernutzungsgenehmigungen von Straßen für Tische und Stühle der Außengastronomie ab. Für März können auf Antrag die Gebühren hälftig erlassen werden.
Darüber hinaus wird die Stadt Mannheim Corona-bedingte Stundungsanträge für Forderungen aus Miet-, Pacht- und Erbbauverhältnissen vorrangig bearbeiten. Davon können auch Soloselbstständige sowie Angehörige der freien Berufe, einschließlich Künstlerinnen und Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise betroffen sind, profitieren.
„Auch im Bereich der Vollstreckungen wollen wir angesichts der aktuellen Ausnahmesituation mit Augenmaß vorgehen“, so Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht. „Bei starker Betroffenheit des Schuldners werden wir bis zum 30. September 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen absehen“, erklärt der Kämmerer.
Weitere Informationen zur Antragsstellung, den Voraussetzungen und telefonischer Beratung finden sich unter:mannheim.de/gewerbebetriebe