Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten, müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit an einer Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes teilnehmen und sich dies bescheinigen lassen. Diese Belehrung rund um die Hygiene bei der Verarbeitung von Lebensmitteln wird von Gesundheitsämtern oder von beauftragten Ärzt*innen durchgeführt.
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim beginnt nach einer pandemiebedingten Unterbrechung ab Dienstag, 24. August, wieder mit den regelmäßigen Belehrungen. Diese finden im Gesundheitsamt in R1, 12 zu den folgenden Zeiten statt:
• dienstags, 8:30 bis 9:30 Uhr, sowie
• donnerstags, 13:30 bis 14:30 Uhr.
Eine Voranmeldung ist erforderlich, weitere Informationen dazu gibt es unter: https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gesundheit/lebensmittelhygiene-schulung.
Die Teilnehmenden sollten die folgenden Punkte beachten:
• Sie sollten an dem für sie reservierten Termin 20 Minuten vor Beginn der Schulung ins Gesundheitsamt der Stadt kommen.
• Als Identitätsnachweis muss ein gültiger Personalausweis oder Pass vorgelegt werden können.
• Es wird eine Gebühr von 31 Euro erhoben.
• Die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) ist verpflichtend und wird vor Ort geprüft.
• Zur Nachverfolgung der Kontaktdaten nutzt der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt die Luca-App. Alternativ wird auch eine schriftliche Dokumentation angeboten.