Stadt bedauert Entscheidung und sucht nach alternativen Lösungen
In dieser Woche hat der Investor Prüfer und Partner die Verwaltung über seine Entscheidung, von dem Vorhaben, eine Kindertagesstätte (Kita) im ehemaligen Emlein-Haus auf dem Lindenhof zu realisieren, Abstand zu nehmen, informiert.
Im Dezember 2018 hatte der Gemeinderat der Vorlage V641/2018 zugestimmt, aus der hervorgeht, dass der Investor Prüfer und Partner auf Betreiben der Stadtverwaltung in der Rheinaustraße 17-19 im ehemaligen Emlein-Haus zusätzlich zur geplanten Wohnbebauung eine dreigruppige Kindertageseinrichtung mit 50 Plätzen (eine Krippen-, zwei Kindergartengruppen) errichtet. Die Trägerschaft sollte „Nestwärme Mannheim gUG“ übernehmen.
Trotz der intensiven Gespräche zwischen Investor und dem Träger sowie der Vermittlung und Unterstützung durch die Fachverwaltung konnte keine Einigung über den Betrieb einer Kita erzielt werden. Der Investor hat diese Woche die Verwaltung und den potentiellen Träger über die Entscheidung, von dem Vorhaben einer Kita Abstand zu nehmen, informiert. Der Investor wird nun in dem Gebäude ausschließlich Wohnbebauung realisieren.
„Wir bedauern es sehr, dass der Investor von der Vereinbarung eines Kita-Baus abgerückt ist, zumal die Betreuungssituation gerade im Lindenhof extrem angespannt ist. Wir haben sofort eine erneute, intensivierte Suche nach weiteren alternativen Möglichkeiten zur Realisierung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots im Stadtteil aufgenommen“, betont Bildungsbürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb. Bei der Realisierung von Kita-Projekten sind, insbesondere in dicht bebauten Innenstadtlagen, eine Vielzahl unterschiedlicher Interessenlagen und rechtlicher Vorgaben zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Diese Abstimmung macht sich im Speziellen bei der zeitlichen Umsetzung grundsätzlich beschlossener Vorhaben bemerkbar.
Die aufgrund des genannten Beschlusses gewährte Förderung in Höhe von einer Million Euro ist nicht ausbezahlt worden, da die Auszahlung nach Baufortschritt erfolgt. Die Mittel stehen somit für andere Kita-Projekte zur Verfügung und werden entsprechend eingesetzt.
Baugenehmigung als Wohnhaus musste erteilt werden
Auch wenn die Stadt großes Interesse an dem Bau der Kita hatte, durfte sie die Genehmigung für eine ebenfalls zulässige Nutzung als Wohnhaus nicht versagen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung handelt es sich im konkreten Fall um eine gebundene Entscheidung. Das heißt, die Behörde hat kein Ermessen.