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Mannheim-Rheinau: 27-jähriger Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft

29. September 2020 | Polizei

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 27-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht am frühen Montagnachmittag einen 62-jährigen Mann mit einem Messer mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz lebensgefährlich verletzt zu haben. Dem Tatverdächtigen werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der 27-Jährige klingelte am 28.09.2020 kurz vor 14:00 Uhr an der Wohnungstür des 62-jährigen Opfers in der Neuhofer Straße. Nachdem der 62-Jährige die Tür geöffnet hatte, soll es zunächst zu einem verbalen Disput gekommen sein. Im weiteren Verlauf soll der Tatverdächtige ein mitgebrachtes Messer gezogen und schließlich mehrfach auf den Geschädigten eingestochen haben. Dieser wurde zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach erster ärztlicher Diagnose hatte der 62-Jährige durch die Messerstiche lebensgefährliche Verletzungen erlitten.

Der Tatverdächtige flüchtete zunächst vom Tatort, konnte jedoch wenig später widerstandslos festgenommen werden.

Während der Flucht hatte sich der Tatverdächtige mutmaßlich des Tatmessers entledigt. Es konnte aber im Eingangsbereich des Wohnanwesens in der Neuhofer Straße aufgefunden werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim heute Haftbefehl gegen den 27-jährigen italienischen Staatsangehörigen wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erlassen. Er wurde nach der Vorführung beim Ermittlungsrichter und Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim dauern an.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim


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in unserer Rubrik: Blaulicht

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