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Mannheim: Stadt will Unternehmen und Selbstständige in Corona-Krise finanziell entlasten

3. April 2020 | Gewerbe, Leitartikel, Mannheim, Wirtschaft

Wenn durch die Corona-Krise Aufträge wegfallen und Geschäfte geschlossen bleiben, trifft das viele Unternehmen und Selbstständige finanziell hart. Um die Mannheimer Gewerbetreibenden zu entlasten, will die Stadt – zusätzlich zu den von EU, Bund und Land bereitgestellten Soforthilfe-Programmen – weitere Finanzierungshilfen anbieten. Über das umfangreiche von der Verwaltung erarbeitete Paket hat der Gemeinderat am Donnerstag abgestimmt.

„Die Mannheimer Gewerbetreibenden sind eine wichtige Säule für das alltägliche Leben innerhalb unserer Stadt. Wir wollen, dass sie diese Corona-Krise nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell überstehen“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. „Daher werden wir unsererseits alles tun, was wir können, um Unternehmen und Selbstständige in dieser schweren Zeit finanziell zu entlasten.“

„In der aktuellen Situation geht es darum, die Existenz der Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern, um auch in Zukunft die erfolgreiche Positionierung Mannheims als Wirtschaftsstandort vorantreiben zu können. Hierbei soll unser kommunales Zusatzhilfenprogramm unterstützen“, erklärt Wirtschafts- und Sozialbürgermeister Michael Grötsch.

Zusatzhilfen Unternehmen
Soforthilfe soll zum einen durch direkte kommunale Zusatzhilfen geschaffen werden, die die Stadt Mannheim nach dem Subsidiaritätsprinzip im Einzelfall prüft, wenn die bereitgestellten Mittel von Bund und Land nicht ausreichen bzw. nicht in Anspruch genommen werden können.
Im Rahmen der Einzelfallprüfung sollen die Angaben auf Plausibilität geprüft und dabei die Fortführungsperspektiven der Antragsteller berücksichtigt werden. Bei Unternehmen ist die Stabilität des Unternehmens vor März 2020 Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen. Ein Gremium aus Vertretern der Fachbereiche Wirtschafts-und Strukturförderung sowie Finanzen, Steuern und Beteiligungscontrolling, der mg: mannheimer gründungszentren gmbh sowie der Kammern soll schließlich über die Bewilligung der kommunalen Zusatzhilfen entscheiden. Das Programm soll sich an Selbständige und Unternehmen richten, die für das urbane Leben typische und zwingende Leistungen erbringen wie Veranstalter, inhabergeführter Einzelhandel, Gastronomie und Vertragspartner der Stadt, die ihre Leistung durch die Schließung von Einrichtungen nicht mehr erbringen können. Das Programm soll eine Rückerstattung vorsehen, wenn sich über Jahresabschlüsse 2020 oder 2021 erweist, dass dies angemessen ist.

Zusatzhilfen für Start-ups in frühen Phasen:
Das Programm „Zusatzhilfen Unternehmen“ richtet sich an Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigte und damit an Unternehmen die bereits am Markt tätig sind und Umsätze erwirtschaften. Gerade technologieorientierte Start-ups benötigen jedoch häufig Jahre für die Entwicklung Ihres Geschäftsmodells und bis zum Markteintritt. In dieser frühen Phase sind diese Start-ups auf eine Eigenkapital Finanzierung angewiesen. Mit dem Pre Seed Programm des Landes und dem kommunalen Beteiligungsfonds Wirtschaftsförderung Mannheim stehen in Mannheim hierfür zwei Instrumente zur Verfügung, die direkt über die kommunale Wirtschaftsförderung eingeleitet werden können. Für die Unterstützung des Pre Seed Programm des Landes werde 300.000 Euro für zwei Jahre zur Verfügung gestellt. Im BWM werden 500.000 Euro für stille Beteiligungen an jungen technologieorientieren Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Nothilfefonds des Fachbereichs für Arbeit und Soziales
Soweit derzeit erkennbar, dürften die Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen bzw. zur Sicherung von Arbeitsplätzen für den Bereich der Sozialunternehmen in den meisten Fällen hinreichend sein. Sofern diese Hilfen nicht ausreichen, besteht durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) eine zusätzliche Möglichkeit finanzielle Zuschüsse zu geben, um die Infrastruktur im Sozialbereich zu erhalten.

Eine Sonderregelung besteht für Pflegedienste. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem COVID 19-Krankenhausentlastungsgesetz die Pflegekassen verpflichtet, sowohl für die stationären Pflegeeinrichtungen als auch für die ambulanten Pflegedienste, ausreichend Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, damit diese liquide bleiben und ihre Mehrausgaben decken können.

Zudem sollen für den Monat April die Gebühren für Kindertagesstätten und Horte entfallen.
Indirekte Hilfe bietet die Stadt bereits seit Mitte März insofern an, dass für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Betriebe eine Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlung möglich ist. Zum Schutz der Gastronomen will die Stadt für den Monat April von Gebühren für Sondernutzungsgenehmigungen von Straßen für Tische und Stühle abse. Ebenso sollen vorerst bis zum 30. September 2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ihre städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe will die Stadt, wenn nötig, ebenfalls mit verschiedenen Instrumenten unterstützen.

Um in der Krise schnellstmöglich auf Entwicklungen reagieren und zeitlich unabhängig vom Sitzungsrhythmus des Gemeinderats Entscheidungen treffen zu können, sollen die finanziellen Entscheidungsbefugnisse des Oberbürgermeisters zeitlich befristet ausgeweitet werden. Dies betrifft beispielsweise die Vergabe von Aufträgen sowie die Zustimmung zu erheblichen außer- und überplanmäßigen Ausgaben.

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