Am Donnerstagnachmittag führten Beamte des Hauses des Jugendrechts des Kriminalkommissariats Mannheim und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes der Stadt Mannheim Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Stadtgebiet Mannheim durch.
Bereits in der Vergangenheit wurden die Kontrollen mit Hilfe eines 17-jährigen Testkäufers in Supermärkten, Kiosken und bei Einzelhändler durchgeführt – leider mit ernüchterndem Ergebnis.
Wiederholt wurde daher die Einhaltung der geltenden Richtlinien überprüft und getestet. Besonderer Schwerpunkt lag diesmal auf dem Stadtteil Neckarstadt-West, sowie der Schwetzingerstadt. Mit der Unterstützung zweier 17-jähriger Auszubildenden der Polizei Baden-Württemberg wurden von nachmittags bis in den späten Abend hinein gezielt hochprozentige Alkoholika und Tabakwaren zu kaufen versucht. Die Bilanz: In 12 von 17 Fällen wurde die Ware ohne weiteres an die Jugendlichen verkauft. Gegen die betroffenen Verkäufer hat die Stadt nun Ermittlungen eingeleitet. Diese haben jetzt mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. So liegt der Regelsatz für betroffene Angestellte bei 300 Euro – für die Inhaber, sollten diese selbst verkauft haben, sogar bei 2000 Euro.
Um betroffene Verkaufsstellen für die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes zu sensibilisieren waren zusätzlich Beamte der Präventionsstelle des Polizeipräsidiums Mannheim im Einsatz. Bei aufklärenden Gesprächen mit den Betroffenen zeigten sich allesamt einsichtig.
Auch zukünftig werden die Kontrollmaßnahmen intensiv und unangekündigt in gemeinsamer und bewährter Zusammenarbeit von der Stadt Mannheim und dem Polizeipräsidium Mannheim fortgesetzt.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Tabakwaren von Minderjährigen weder erworben noch konsumiert werden. Gleiches gilt für Spirituosen und deren Mischgetränke. Der Erwerb und Konsum von Bier und Wein ist ab einem Alter von 16 Jahren legal.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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