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Mannheim: Verkehrsversuch, Gehwegparken, Radschnellweg: Ausschuss für Umwelt und Technik stellt die Weichen für zukünftige Mobilitätsschwerpunkte

16. Oktober 2020 | Leitartikel, Mannheim, Politik, Wirtschaft

Symbolfoto: Rhein-Neckar-Aktuell

Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Mannheim – der Masterplan Mobilität 2035 – wird aktuell fortgeschrieben. Damit wird das Ziel verfolgt, einen Handlungsrahmen und Strategien zur Steuerung des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrs in der Stadt für die nächsten 15 bis 20 Jahre festzulegen. Parallel zur Erarbeitung des Masterplans, für den rund drei Jahre vorgesehen sind, werden weitere Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Im gestrigen Ausschuss für Umwelt und Technik (15. Oktober 2020) wurden mehrheitlich die Beschlüsse für den innerstädtischen Verkehrsversuch sowie für die Radschnellverbindung Heidelberg – Mannheim getroffen. Des Weiteren wurde über die Neuordnung des Gehwegparkens in zentralen Bereichen in den Quadraten informiert. Diese Maßnahmen sollen ab 2021 bzw. 2020 (Neuordnung Gehwegparken) umgesetzt werden.

„Die aktuellen Diskussionen um die Steigerung der Attraktivität und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum müssen ganzheitlich betrachtet werden. Mit dem Verkehrsversuch und der Neuordnung des Gehwegparkens gehen wir die propagierte Verkehrswende in Mannheim an. Vor allem der Verkehrsversuch soll uns ein Bild der Zukunft verschaffen, um auch weitere Szenarien für 2035 entwerfen sowie die für Mannheim passenden Handlungskonzepte daraus ableiten zu können“, so Bürgermeister Lothar Quast.

Verkehrsversuch: Verkehrsführung Innenstadt

Der Verkehrsversuch in den Quadraten, der für eine Entlastung von Durchgangsverkehren sorgen soll, wird zunächst mit einfachen Mitteln getestet und die Auswirkungen auf benachbarte Wohnstraßen, aber auch den Ring, im Praxistest beurteilt. Die auf Basis eines Gutachtens vom Planungsbüro R+T vorgeschlagene Variante 2 orientiert sich am sogenannten Quadrantenmodell und sieht eine Unterbrechung der Kunststraße und Freßgasse in Höhe der Breiten Straße bzw. der Kurpfalzstraße vor. Die Kunststraße wird dabei nicht flächig gesperrt, ein Queren der Gleise durch Autos in Höhe des Paradeplatzes soll jedoch verhindert werden. Bei dieser Variante werden keine Änderungen im Einbahnstraßensystem erforderlich. Ergänzend werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Umfeld von Stadthaus und Dalbergplatz (N2) im Vorgriff auf den Bibliotheksbau vorgeschlagen, die noch auszuarbeiten sind. Auf Initiative der Stadträte wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik eine noch weitergehende Variante „2 c“ beschlossen. Diese bezieht zusätzlich eine Sperrung der Marktstraße in Höhe der verlängerten Planken in den Verkehrsversuch mit ein.

Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten der Verkehrsführung untersucht und auf Ihre Auswirkungen hin bewertet. Darunter auch die Ausweisung weiter Teile von Kunststraße und Freßgasse als Fußgängerzone und das sogenannte Superblock-Modell. Bei diesem Modell soll der Autoverkehr bewusst auf den beiden Hauptsammelstraßen verbleiben, damit verkehrsberuhigte Nebenstraßen entlastet werden. Eine Erweiterung der Fußgängerzone zeigte jedoch neben den positiven Effekten für die Aufenthaltsqualität einige Nachteile, insbesondere die Verlagerung von Verkehr in Wohnquartiere. Daher wurde diese Variante verkehrsplanerisch nicht empfohlen. Die Variante, bei der mehrere Quadrate zu verkehrsberuhigten Superblocks zusammengefasst werden, schafft dagegen die erwünschte Vermeidung von Durchgangsverkehr nicht, da das Prinzip darauf aufbaut, dass es durchgängige Magistralen für den Kfz-Verkehr gibt.

Der Erwartungshaltung der vorliegenden Anträge entsprechend, wurden diese Fragestellungen bereits im Vorfeld des Verkehrsentwicklungsplans „Masterplan Mobilität 2035“ betrachtet. Im Nachgang des Versuchs können – auch in Rückkopplungen mit dem gesamtstädtischen Konzept – weitere Entscheidungen über die künftige Entwicklung, mögliche Nachbesserungen oder Weiterentwicklungen getroffen werden. Der genaue Zeitpunkt des Versuchs ist derzeit noch offen und müssen mit anderen Planungen in der Stadt koordiniert werden. Die Dauer wurde auf vorerst zwölf Monate mit Verlängerungsoption festgelegt.

Neuordnung Gehwegparken

Zudem beginnt ab Herbst die Neuordnung des Parkens in der Innenstadt. Damit soll eine gerechtere Flächenverteilung zwischen den Verkehrsarten sowie eine Steigerung der Aufenthaltsqualität gefördert werden. Für den Fußverkehr ist es an einigen Stellen in den Quadraten eng: Das Begegnen oder auch das nebeneinander Gehen ist aufgrund von halbseitig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen in vielen Straßenabschnitten gar nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Auch Rollstuhlfahrer, Kinderwagen oder Rollatoren brauchen Platz, der oft nicht ausreichend vorhanden ist. Nach einem Fußverkehrs-Check wurde das halbseitige Gehwegparken bereits 2018 in einigen Straßenabschnitten der Mannheimer Innenstadt erfolgreich aufgegeben.

Diese Neuordnung wird nun in weiteren zentrumsnahen Straßenabschnitten in 18 Modellbereichen fortgesetzt. Hier werden künftig die Parkstände einseitig auf der Fahrbahn markiert und das Gehwegparken auf der gegenüberliegenden Seite mittels Mannheimer Pfosten verhindert. Die Maßnahmen betreffen vor allem Straßenabschnitte mit einer hohen Anzahl an Einzelhandel oder für den Fuß- und Radverkehr wichtige Achsen. Beginnen sollen die Maßnahmen zunächst in der Östlichen Unterstadt (Q2/Q3 bis T2/T3; Q3/Q4 und Q4/Q5; Q2/R2 bis Q4/R4) noch in diesem Herbst. In 2021 folgen die Östliche Oberstadt (N2/N3 und Ne/N4; M6/N6 bis M7/N7) sowie die Westliche Unterstadt (E2/E3 und H2/H3 bis K2/K3).

Durch die geplanten Maßnahmen in den zentralen Bereichen werden etwa 170 Parkstände in den Quadraten entfallen. Dies entspricht rund vier Prozent aller öffentlichen Parkstände (Parkstände im Straßenraum und in öffentlichen Parkhäusern) und somit weniger als ein Prozent aller legalen Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum, den Parkhäusern sowie Privatgaragen in der Innenstadt.

Das Ziel der nach Straßenverkehrsordnung des Landes notwendigen Neuordnung des ruhenden Verkehrs ist es, mit den geplanten Veränderungen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Parkständen und Gehwegbreiten zu erreichen. Für die Markierungen, Beschilderungen und Mannheimer Pfosten investiert die Stadt Mannheim rund 100000 Euro.

Radschnellverbindung Heidelberg – Mannheim

Ein weiteres wichtiges Mobilitätsthema ist das Projekt „Radschnellverbindung Heidelberg – Mannheim“. Nach dem Abschluss der Vorplanung steht hier der Übergang zur Entwurfsplanung an. Mehrheitlich stimmte der Ausschuss für Umwelt und Technik dem Grundsatzbeschluss zu, dass die Stadt Mannheim die durch des Regierungspräsidium Karlsruhe auf Basis der Variantenuntersuchung in enger Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete Vorzugstrasse des Projekts Radschnellverbindung Heidelberg – Mannheim weiter begleitet und unterstützt. Die Vorzugstrasse verläuft auf Mannheimer Stadtgebiet entlang der Achse Innenstadt – Pfeifferswörth – Feudenheim. Dadurch entsteht nördlich des Neckars eine sehr komfortable Route.

Unabhängig davon sollen Verbesserungen von Radverkehrsführungen auf der südlichen Neckarseite, die nicht direkt an den Radschnellweg Heidelberg – Mannheim angebunden sind, im Fokus der Verwaltung stehen. Hierzu wird eine Untersuchung in Auftrag gegeben.

Der Projektträger erhält durch den Beschluss im Hinblick auf die weiteren Arbeitsschritte eine Absicherung der Planung. Die weiteren Projektphasen erfolgen wie bisher in enger Begleitung und Unterstützung des Fachbereichs Stadtplanung sowie des Eigenbetriebs Stadtraumservice der Stadt Mannheim.

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