Am Dienstagvormittag boten unbekannte Betrüger im Stadtteil Vogelstang einer älteren Dame ihre Leistungen als Dachdecker an. Unter dem Vorwand, einen dringend zu reparierenden Schaden am Hausdach begutachten zu wollen, überrumpelten sie die arglose Hausbesitzerin und verschafften sich Zugang ins Innere des Hauses. Während der eine Tatverdächtige über die notwendigen Reparaturarbeiten informierte, durchsuchte der andere die Wohnräume nach Wertgegenständen. Als einer der beiden nach dem Tresorschlüssel verlangte, schöpfte die Rentnerin Verdacht, forderte beide auf, unverzüglich das Haus zu verlassen und verständigte die Polizei. Weder unterzeichnete sie ein Vertragsangebot, noch leistete sie Vorkasse für irgendwelche angebotenen Dienstleistungen. Die beiden angeblichen Handwerker sind beide ca. 175 cm groß, schlank, mittleren Alters. Einer der beiden hatte einen sogenannten 3-Tages-Bart. Der zweite Tatverdächtige war mit einem weißem T-Shirt mit Dachdecker-Aufschrift bekleidet.
Auch am Mittwochmorgen verschafften sich zwei unbekannte männlich Personen, die sich als Dachdecker ausgaben unter gleichem Vorwand Zugang zum Haus einer demenzkranken Seniorin im Stadtteil Feudenheim. Ihre Tochter, die später von den angeblichen Handwerkern erfahren hatte, informierte sofort die Polizei. Leider war es der älteren Dame nicht möglich, die beiden Tatverdächtigen zu beschreiben. Bislang ist auch nicht bekannt, ob etwas entwendet oder eine Zahlung geleistet wurde.
Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer Hinweise zu den unbekannten Personen geben kann oder möglicherweise selbst Opfer einer solchen Betrugsmasche wurde, wird gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst in Heidelberg, Tel.: 0621/174-4444, zu wenden.
Die Maschen der Betrüger sind vielseitig. Sie täuschen eine Notlage vor oder geben sich beispielsweise als Handwerker oder Amtsperson aus, um in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen. Getäuscht und anschließend bestohlen werden häufig ältere Menschen. Die Betrüger gehen zumeist sehr raffiniert vor, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Erster Kriminalhauptkommissar Reiner Greulich vom Referat Prävention im Polizeipräsidium Mannheim und Geschäftsführer des Präventionsvereins ‚Sicheres Heidelberg e.V.‘ appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Wir warnen ausdrücklich vor sogenannten „Haustürgeschäften, die auf den ersten Blick besonders günstig erscheinen. In aller Regel wird dabei Vorkasse verlangt und die angeblich begonnenen Arbeiten werden nicht fachmännisch oder gar nicht beendet. Wir raten dazu, an der Haustür keinerlei Verträge über Dienstleistungen abzuschließen und keine fremden Personen ins Haus zu lassen.“
Tipps ihrer Polizei zu Geschäften an der Haustür:
Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand etwas an Ihrer Haus-, beziehungsweise Wohnungstür verkaufen will, insbesondere wenn die Verkäufer Sie beispielsweise mit Schnäppchen oder Gratisangeboten locken wollen. Häufig ist dies eine Masche von Kriminellen mit dem Ziel, von Ihnen eine Unterschrift unter einen Vertrag zu erhalten, zum Beispiel für eine Versicherung, einen günstigen Stromtarif, ein Zeitschriftenabonnement, oder ein Haushaltsgerät.
Andere Haustürbetrüger versprechen Gewinne oder behaupten für ein soziales Projekt zu arbeiten, um damit Mitleid zu erwecken. Und wieder andere geben sich als Mitarbeiter von seriösen Firmen aus. Immer ist das Ziel gleich: die Unterschrift unter einen Vertrag.
Eine andere Masche von Haustürgeschäften ist das Anbieten von spontanen Handwerkerleistungen (insbesondere Dach- und Pflasterarbeiten). Tatsächlich sofort angefangene Arbeiten dienen nur als Täuschung und werden nicht beendet. Sie als Auftraggeber jedoch werden um die Zahlung der bereits geleisteten Reparaturen gebeten.
Wenn Sie doch etwas kaufen möchten
Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“. Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab. Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts. Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift
des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer. Für weitere Informationen steht Ihnen auch Ihre örtliche Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Adresse finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de oder in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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