Die baden-württembergische Landesregierung hat am Freitag weitere Maßnahmen angekündigt, mithilfe derer die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt werden soll. Diese Maßnahmen werden auch im öffentlichen Raum im Mannheimer Stadtgebiet für weitere Einschränkungen sorgen.
Das Land hat beschlossen, ab morgen, 21. März, alle Zusammenkünfte und Ansammlungen von Gruppen auf öffentlichen Plätzen zu untersagen. Heißt konkret: Es dürfen sich nicht mehr als drei Personen auf öffentlichen Plätzen versammeln. Davon ausgenommen sind Familien, also Eltern mit ihren Kindern, und Paare. Unter „Öffentliche Plätze“ fallen gemäß der Mannheimer Polizeiverordnung alle Straßen, Grün- und Freizeitanlagen, Gewässer, Wiesen und Felder, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder der öffentlichen Benutzung dienen. In Mannheim sind dies zum Beispiel die Wasserturmanlage, der Paradeplatz, die Neckarwiese und die Grünflächen an den Rheinterrassen.
Auch in privaten Räumen sollten nach Möglichkeit keine Treffen und Veranstaltungen stattfinden. Hier gilt der Appell an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen, sich selbst und andere nicht zu gefährden.
Keinen Unterschied gibt es bei den Restaurants und Gaststätten, deren Schließung von der Stadt Mannheim bereits am Mittwoch verfügt wurde. Diese Regelung soll ab morgen landesweit gelten. Wie auch in Mannheim sollen lediglich Lieferdienste und Take-Away noch erlaubt sein.
Bereits heute haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes die Bürgerinnen und Bürger auf die neue Verordnung hingewiesen, was erfreulicherweise auf viel Verständnis stoß. Morgen werden Polizei und Ordnungsamt verstärkt Kontrollen durchführen und bei Zuwiderhandlung auch Bußgelder verhängen.
Weiter Verschärfungen sind nicht ausgeschlossen und hängen von der weiteren Entwicklung und Lagebeurteilung ab.