Aufmerksamen Verkehrsteilnehmenden wird es vielleicht schon aufgefallen sein: In der Bruchhäuser Straße, der Mühlenstraße, der Friedrich-Ebert-Straße und der Walther-Rathenau-Straße gilt ab sofort Tempo 30.
(zg) In einem zweiten Zug wird die Stadt auch noch die Lindenstraße und die Zähringer Straße mit Tempo 30 ausschildern. Die Temporeduzierung ist eine Lärmschutzmaßnahme. Grundlage war ein Gutachten zur Lärmaktionsplanung gemäß der aktuellen EU-Richtlinie, welches die Stadt im Jahr 2019 beim Ingenieurbüro Genest aus Ludwigshafen in Auftrag gegeben hatte. Der Gemeinderat hatte daraufhin die Stadt mit der Umsetzung beauftragt. Die städtische Verkehrsbehörde hat die Geschwindigkeitsbegrenzung nun in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium auf den Weg gebracht.
Schwetzingen ist von zwei Seiten her stark lärmgeplagt. Vom Straßenverkehr (BAB 6) und vom Schienenverkehr (Rheintaltrasse, Schnellbahntrasse). Die Stadt erhofft sich durch die Geschwindigkeitsreduzierung dauerhaft auch eine Lärmentlastung für die Schwetzinger Bürgerinnen und Bürger und mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Quelle: Stadtverwaltung Schwetzingen