Gebührenunterschiede zwischen den Gemeinden weiterhin deutlich
Am 1. Januar 2020 bezahlten die Verbraucher im Land durchschnittlich 2,23 Euro für den Kubikmeter (m³) Leitungswasser1 und damit 3 Cent mehr als noch vor einem Jahr. Die Abwassergebühr2 erhöhte sich um 1 Cent auf 1,95 Euro/m³ und die Niederschlagswassergebühr ebenfalls um 1 Cent auf 0,48 Euro für den Quadratmeter (m²) überbaute Fläche. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hierzu mitteilt, ähnelt die Gebührenentwicklung beim Trinkwasser (+ 1,4 %) damit dem Verbraucherpreisindex, der im gleichen Zeitraum bei + 1,7 % lag. Beim Abwasser und Niederschlagswasser verlief die Entwicklung in den vergangenen Jahren noch moderater als beim Trinkwasser.3
Die Gebührenunterschiede zwischen den Gemeinden des Landes sind weiterhin groß. Die Gründe sind vielfältig, da die lokalen Gegebenheiten den Aufwand für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung bestimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Ergiebigkeit und Qualität der Wasservorkommen vor Ort, gewässerspezifische Anforderungen an die Abwasserreinigung, die Siedlungsdichte oder das Höhenprofil im Siedlungsgebiet. Beim Trinkwasser liegen die niedrigste Gebühr bei 32 Cent und die höchste Gebühr bei 5,03 Euro/m³. Die Gebührenspanne beim Abwasser reicht von 62 Cent bis 6,10 Euro/m³ und beim Niederschlagswasser von 3 Cent bis 1,25 Euro/m².4
Gebührenentwicklung unterschiedlich
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unterscheiden sich die Gemeinden auch in der Gebührenentwicklung. Zu viel erhobene Gebühren gehen an die Verbraucher zurück, wodurch sich in rund 50 Gemeinden das Trinkwasser sowie in jeweils rund 150 Gemeinden das Abwasser und Niederschlagswasser seit 2019 verbilligten. Dagegen verteuerte sich das Trinkwasser in rund 260 Gemeinden sowie das Abwasser bzw. Niederschlagwasser in rund 220 bzw. 210 Gemeinden. In der Mehrzahl der 1 101 Gemeinden des Landes – knapp 800 beim Trinkwasser und etwas mehr als 700 beim Abwasser und Niederschlagswasser – veränderten sich die Gebühren gegenüber dem Vorjahr nicht.
In fast allen Gemeinden des Landes (1 082 Gemeinden) enthält die Wasserrechnung eine monatliche, auch als Bereitstellungs- oder Zählergebühr bezeichnete Grundgebühr für die Wasserversorgung. Die Gebührenunterschiede sind beträchtlich – zwischen 32 Cent und rund 19 Euro pro Monat – und ein Ausdruck der unterschiedlichen Gewichtung von verbrauchsabhängigen Wassergebühren einerseits und Grundgebühren andererseits bei der Gebührenfestsetzung in den Gemeinden. Die Grundgebühr belief sich zum Stichtag 1. Januar 2020 auf durchschnittlich rund 4 Euro/Monat und erhöhte sich seit dem Vorjahr (+ 1,9 %) in der Größenordnung des Verbraucherpreisindex. Eine Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung wird nur in 61 Gemeinden erhoben.