Anträge für zinsloses Darlehen können noch bis 31. Oktober gestellt werden
nterstützung für Heidelberger Clubs in der Corona-Krise: Das städtische Förderprogramm „Heidelberger Nachtökonomie“ sieht vor, dass Clubs ein zinsloses Darlehen auf ihre Miete erhalten können. Berechnungsgrundlage ist die Netto-Kaltmiete von März bis August 2020. Das Darlehen pro Betrieb beträgt maximal 15.000 Euro. Eine Antragstellung ist noch bis 31. Oktober 2020 möglich.
Das Förderprogramm richtet sich an Heidelberger Musikspielstätten: Anspruchsberechtigt sind Musikclubs, Clubs und Musikspielstätten ohne Livemusikcharakter. Zu Musikclubs und Clubs zählen Musikspielstätten, die im Jahr mindestens zwölf Livekonzerte inklusive künstlerischer DJ-Performances veranstalten. Die Clubs dürfen maximal 1.000 Quadratmeter groß sein und eine Höchst-Besucherzahl von 2.000 Personen nicht überschreiten. Zu den Musikspielstätten ohne Livemusikcharakter zählen Musikspielstätten, die ein erkennbares musikalisches Profil aufweisen, das eher unregelmäßig Livemusikveranstaltungen umfasst. Nicht antragsberechtigt sind alle anderen Unternehmen, wie Bistros, Cafés oder Restaurants, die kein ausgewiesenes musikalisches Profil haben und deren Schwerpunkt auf dem gastronomischen Angebot liegt.
Kein Anspruch besteht zudem für Clubs, deren Miete bereits erlassen wurde – wie beispielsweise bei Clubs, die sich in einem städtischen Mietverhältnis befinden – oder bei denen eine Einstellung des Betriebs bereits feststeht. Das maximale Gesamtvolumen des Hilfspaketes beträgt 150.000 Euro.
Antragsformular online erhältlich
Eine Antragstellung muss bis zum 31. Oktober 2020 beim Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft erfolgen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zum Förderprogramm, der Antragstellung und den geforderten Unterlagen gibt es unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de > Förderprogramm für Clubs.