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Neue Corona-Verordnung des Landes gilt ab 4. Mai

4. Mai 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Politik, Wirtschaft

In Heidelberg Vorbereitungen zur Öffnung von Zoo, Kurpfälzischem Museum und Spielplätzen ab 6. Mai

Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung bekanntgegeben. Die Bestimmungen gelten ab Montag, 4. Mai. Unter anderem dürfen alle Ladengeschäfte – unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche – wieder vollständig öffnen. Gottesdienste werden wieder erlaubt, die zulässige Zahl der Trauergäste bei Beerdigungen wird auf 50 erhöht. Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren, Friseure und Fußpflegestudios wieder öffnen. Die Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen entfallen.

Ab Mittwoch, 6. Mai, soll zudem in Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäusern und Gedenkstätten, Tierparks und Zoos der Betrieb wieder starten. Auch Spielplätze sollen ab dem 6. Mai wieder öffnen. Das Land hat angekündigt, entsprechende Auflagen und Richtlinien zeitnah zu veröffentlichen. Schulen öffnen wie bereits bekannt schrittweise ab dem 4. Mai. Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen, die Notbetreuung wird fortgesetzt. Jugendhäuser sind ebenfalls weiter geschlossen.

Das Land betont, dass das Abstandsgebot und die bisherigen Kontaktbeschränkungen weiter gelten, einschließlich des Verzichts auf private Reisen und Verwandtenbesuche. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im Nahverkehr bleibt Pflicht. Weiterhin untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.

 

Auswirkungen in Heidelberg: Neckarwiese wieder offen, Zoo und Museum bereiten sich vor

 

  • Grünanlagen: Die Stadt Heidelberg wird das Betretungsverbot für die Neckarwiese nicht verlängern. Die Wiese ist ab dem 4. Mai wieder zugänglich. Grillen, Picknicken und das längere Niederlassen sollen aber weiter untersagt bleiben. Das eingeschränkte Betretungsverbot in allen anderen städtischen Grünanlagen wird ebenfalls aufgehoben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt ist bis zum 3. Mai befristet und wird nicht verlängert.

 

  • Spielplätze: Laut neuer Landesverordnung können Spielplätze ab dem 6. Mai wieder öffnen. Das Land hat entsprechende Auflagen und Richtlinien angekündigt. Öffentliche Bolzplätze hingegen müssen auch über den 6. Mai hinaus geschlossen bleiben.

 

  • Zoo: Der Zoo Heidelberg plant die Wiedereröffnung mit Einschränkungen am 6. Mai. Für den Zoobesuch werden besondere Hygiene- und Verhaltensregeln gelten, die der Zoo noch bekanntgeben wird.

 

  • Musik- und Singschule: Das Land stellt in seiner Verordnung in Aussicht, dass in Musikschulen „unter bestimmten Voraussetzungen und in einzeln festgelegten Bereichen Unterricht ermöglicht werden“ soll. Es müssen aber noch nähere Bestimmungen durch das Kultusministerium abgewartet werden.

 

  • Kurpfälzisches Museum: Das Museum bereitet sich auf eine Wiederöffnung ab dem 6. Mai vor. Zu sehen sein, wird die Sonderausstellung „Herkules- Unsterblicher Held“, die bislang nur in Teilen digital zugänglich war. Auch die zum Kurpfälzischen Museum gehörige Textilsammlung Max Berk in Ziegelhausen wird wieder öffnen.

 

  • Schulen: Am Montag, 4. Mai 2020, startet in Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der diesjährigen Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Aus Gründen des lnfektionsschutzes wird der Unterricht nicht in voller Klassenstärke, sondern in kleinen Lerngruppen organisiert werden. In Heidelberg sollen Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulhof eine Schutzmaske tragen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Stadt Heidelberg hat dazu mehr als 56.000 Masken als Erstausstattung an die öffentlichen und privaten Schulen geliefert. An den Grundschulen findet vorerst kein Präsenzunterricht statt. Informationen zum Start des eingeschränkten Schulbetriebs gibt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hier.

 

 

 

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