Strengere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene / Sperrstunde in der Gastronomie
(zg) Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln verschärft. Mit Änderung der Corona-Verordnung gelten in der aktuellen Alarmstufe II seit Montag, 27. Dezember 2021, auch für Geimpfte und Genesene strengere Kontaktbeschränkungen. Für gastronomische Betriebe und Vergnügungsstätten wurde eine Sperrstunde von 22.30 bis 5 Uhr eingeführt. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.
Die wichtigsten aktuellen Regeln in Heidelberg sind:
- 2G plus-Regelung (geimpft oder genesen mit Testnachweis) in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und dem Freizeitsport im Innenraum
- 2G-Regelung (geimpft oder genesen) im Einzelhandel; mit Ausnahme der Grundversorgung
- 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg
- Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: 10 Personen in Innenräumen, 50 Personen im Freien
- Wenn bei einem Treffen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen nur ein Haushalt und zwei weitere Personen zusammenkommen
- Innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht sollen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell tragen
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt. Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G plus-Regelung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind geimpfte Personen, deren letzte erforderliche Einzelimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, sowie Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt. Eine Übersicht der Testangebote in Heidelberg ist online unter www.heidelberg.de/testen zu finden.
Quelle: Stadt Heidelberg