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Neue Förderrichtlinien für die freien Träger in der Kinderbetreuung und wichtige Finanzentscheidungen im Bereich schulische Bildung

26. Oktober 2022 | Bildung, Mannheim

Ausschuss für Bildung und Gesundheit sowie Jugendhilfeausschuss vom 25. Oktober 2022

Neue Förderung des laufenden Betriebs von Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
Nach intensiven Verhandlungen zwischen Stadtverwaltung und freien Trägern hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig neue Förderrichtlinien für die Kinderbetreuung in Mannheim empfohlen, die eine finanziell deutlich verbesserte Förderung der Träger vorsehen. Diese Vereinbarung sieht etwa 14,5 Millionen Euro zusätzlich in den nächsten vier Jahren vor mit steigender Fördersumme pro Jahr. Freie Träger von Kindertageseinrichtungen im Bedarfsplan der Stadt werden ab 2023 auf Basis der förderfähigen Betriebsausgaben bezuschusst, wenn sie die Fördervereinbarung mit der Stadt Mannheim abschließen. Bisher wurden lediglich die Fachkraftkosten gefördert. Der Fördersatz der Basisförderung wird mit 68 % für 2023 festgelegt und steigt ab 2024 auf 68,5 %, ab 2026 klettert er weiter auf 69 %.

Hinzu kommt ein Bonussystem für sozialverträgliche Elterngebühren und eine gewünschte zentrale Vergabe, die es bisher in Mannheim nicht gibt. Über dieses Bonussystem „Elternbeiträge“ können anfangs zusätzlich zum Basisfördersatz 2 % Förderung erreicht werden, sofern die Elternbeiträge des freien Trägers maximal 10 % über der Höhe der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände für das jeweilige Kindergartenjahr liegen. Hierfür investiert die Verwaltung bis zu 2,7 Mio. Euro jährlich. Ab September 2025 sind bis zu 3 % zusätzliche Förderung erreichbar.

Über das Bonussystem „Zentrale Platzvergabe“ können zusätzlich zum Basisfördersatz bis zu 3 % Förderung erreicht werden. Je größer der Anteil der Plätze bei den freien Trägern ist, die perspektivisch über das noch einzuführende zentrale Platzvergabesystem der Stadt Mannheim – orientiert an den Platzvergabekriterien der Stadt Mannheim – direkt vergeben werden, desto höher fällt der Aufschlag aus. Die Verwaltung möchte ein solches Vergabesystem gemeinsam mit den Trägervertretungen erarbeiten und spätestens zum Kindergartenjahr 2027/2028 implementieren.

Um auf die Entwicklungen im Jahr 2022 zu reagieren, erhalten die Träger einen einmaligen Sonderzuschuss. Dieser errechnet sich auf Basis der Spitzkostenabrechnung 2021 durch eine Erhöhung des Fördersatzes der laufenden Förderung 2021 einmalig von 84 % auf 85 %. Die Auszahlung erfolgt 2022. Der Mehraufwand für diesen Sonderzuschuss beläuft sich auf ca. 625.000 Euro.

Die derzeit gewährten freiwilligen kommunalen Sonderzuschüsse für bereits bestehende Gruppen sollen einem Bestandsschutz unterliegen und werden somit weiterhin gewährt. Neue Gruppen erhalten keinen Sonderzuschuss. Die derzeit gewährten entgeltfreien Überlassungen unterliegen ebenfalls einem Bestandsschutz.
Außerdem wird eine Gesamtkappungsgrenze von derzeit 250.000 Euro als maximale Fördersumme je Krippen- bzw. Kindergartengruppe eingeführt.
Mehreinnahmen im Bereich der städtischen Betreuungsgebühren werden durch eine Erhöhung erzielt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Erhöhung der Gebühren vorzubereiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Die neuen Fördervereinbarungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft, sofern die Fördervereinbarungen 2022, 2023 oder im Einzelfall der „Günstiger-Prüfung“ mit der Spitzabrechnung 2023 abgeschlossen werden. Ansonsten treten die Fördervereinbarungen zum 1. Januar des Kalenderjahres in Kraft, in dem sie abgeschlossen werden. Eine vorgezogene Maßnahme der neuen Fördervereinbarungen war die bereits 2021 beschlossene verbesserte Förderung von PIA-Ausbildungsplätzen (PIA steht für praxisintegrierte Ausbildung).

Kita-Ausbau geht weiter voran – zwei neue Standortkonzeptionen beschlossen
Mannheim forciert den dringlich notwendigen Ausbau der Plätze in der Kinderbetreuung, insbesondere im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen. Der Jugendhilfeausschuss hat mit den zwei Ausbaukonzeptionen für die Stadtbezirke Käfertal (inkl. Spinelli und Franklin) und Feudenheim den Grundstein für den weiteren Ausbau von Kindergarten- und auch Krippenplätzen auch an diesen Standorten gelegt.

Insbesondere die Konversionsflächen sind von einem starken Zuzug junger Familien geprägt. Zu der Vielzahl der bereits beschlossenen KiTa.Projekte in den Stadtteilen Käfertal-Süd (inkl. Spinelli) und Franklin sollen daher zusätzliche Kinderbetreuungsangebote in Interims-Einrichtungen geschaffen werden, um die für wenige Jahre benötigten zusätzlichen Plätze zu schaffen. Hier entstehen in den kommenden Jahren 120 neue Plätze.

Auch Feudenheim steht vor einem deutlichen Ausbau der Kinderbetreuung. Hier werden in den kommenden Jahren 100 neue Plätze geschaffen. Hinter den geplanten Projekten steht eine Erweiterung des städtischen Kinderhauses Aubuckel um bis zu drei Gruppen und eine Umwandlung der Nutzung im Kinderhaus Feudenheim mit zusätzlichen vier Gruppen (die aktuell vier dortigen Hort-Gruppen werden in ein alternatives Schulkind-Betreuungsangebot verlagert). Außerdem soll das Areal nördliche Feldstraße als Reservefläche für einen Natur-
Kindergarten definiert werden.

Weitere Mittel für das Übergangsmanagement Schule-Beruf
Einstimmig hat der Bildungsausschuss die Fortsetzung der Maßnahmen im Übergangsmanagement Schule-Beruf Thema beschlossen. Da die beantragten Zuschüsse das zur Verfügung stehende Budget für das Zuschussjahr 2023 in Höhe von 1.023.950 Euro aufgrund von Lohn- und Kostensteigerungen erstmalig übersteigen, kann der Status Quo der Angebote 2022 im nächsten Jahr nicht vollständig aufrechterhalten werden. Es müssen stundenmäßige Einschränkungen vorgenommen werden. Insbesondere Steigerungen der Personalkosten lösen diese Situation aus.

Insgesamt übersteigen die Anträge das verfügbare Budget um 52.187 Euro. Zusammen mit einer Förderung für neue Projekte in Höhe von 40.000 Euro entsteht eigentlich ein Mehrbedarf von 92.187 Euro. 2024 besteht ein Mehrbedarf von 159.666 Euro. Nach Anpassungen der Maßnahmen sollen 637.139 Euro für den Bereich „Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen“ und 382.370 Euro für den Bereich „Berufsschulentwicklung und individuelle Förderung im Übergangssystem“ verausgabt werden. Die bezuschussten Maßnahmen leisten einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Berufsorientierung von Jugendlichen und zur Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, insbesondere in Quartieren mit herausfordernden sozialen Begebenheiten.

Alle Ergebnisse finden Sie im Bürgerinformationssystem der Stadt Mannheim.

Quelle: Stadt Mannheim

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