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Neuer Rekord: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert Wohnprojekte im Rhein-Neckar-Kreis

28. Februar 2022 | Gesellschaft, Metropolregion

Neuer Rekord: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert Wohnprojekte im Rhein-Neckar-Kreis

Über 1,4 Millionen Euro für den Rhein-Neckar-Kreis: Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz hat im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) seine Programmentscheidung 2022 bekanntgegeben. Zehn Städte und Gemeinden aus dem Rhein-Neckar-Kreis erhalten dabei 1.462.740 Euro für ihre Projekte. Damit werden Gesamtinvestitionen in Höhe von 16 Mio. Euro ausgelöst. „Wir freuen uns, dass damit sogar noch einmal mehr Gelder zugesagt wurden als im letzten Jahr“, sagt Landrat Stefan Dallinger. „Diese Fördersumme belohnt nicht nur die engagierten Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen im Landkreis, sondern belegt auch die erfolgreiche Arbeit unserer Wirtschaftsförderung auf diesem Gebiet.“

Insgesamt stellt das Land im Rahmen des Programms rund 108 Millionen Euro zur Verfügung – die höchste Fördersumme in der Geschichte des ELR. „Damit bringt das ELR-Programm trotz der noch immer schwierigen Pandemielage Schwung in viele Projekte und Planungen. Mit der diesjährigen ELR-Programmentscheidung werden über alle Projekte hinweg zudem Investitionen in Höhe von 972 Millionen Euro angestoßen. Dieser gesamtwirtschaftliche Effekt kann sich sehen lassen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (25. Februar) anlässlich der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung.

Im Rhein-Neckar-Kreis werden 23 Projekte gefördert – wie schon im Vorjahr vor allem im Bereich Innenentwicklung und Wohnen. Aber auch einzelne Projekte in den Bereichen Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können sich auf Förderung durch das Land verlassen. Mit seinem deutlichen thematischen Schwerpunkt steht der Rhein-Neckar-Kreis nicht alleine da: Mehr als die Hälfte der gesamten Fördermittel werden im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen eingesetzt. „Damit lässt sich landesweit viel bewegen. Doch die 55 Millionen Euro kommen nicht nur den gut 1.800 Wohnungen zugute. In diesem Förderschwerpunkt spielen auch kleinere und größere Wohnumfeldmaßnahmen eine wichtige Rolle. Spiel- und Dorfplätze, Grünflächen und Sitzbänke – attraktive Ortsmitten sind ein Schlüssel für viele weitere Entwicklungen. Wohnen und arbeiten ist dort attraktiv, wo man sich wohl fühlt und bleiben möchte. Damit erhalten auch kleine Gemeinden klare Zukunftsperspektiven“, so Minister Hauk.

Die Gelder helfen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unter-nehmen, wichtige Impulse für die strukturelle Innenentwicklung ihrer ländlich geprägten Gemeinden zu setzen. In der aktuellen Situation können sie dabei auch – allerdings auf eigenes Risiko – vorzeitig mit den Maßnahmen beginnen.

Welche Projekte der ELR im Rhein-Neckar-Kreis bisher vorangebracht hat, lässt sich auf der Homepage www.deinfoerderprojekt.de nachlesen. Detaillierte Informationen zur Programmentscheidung finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, https://mlr.baden-wuerttemberg.de.

Bei Fragen zum Förderprogramm und zu den Fördervoraussetzungen steht Barbara Schäuble von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Telefon 06221/ 522-2501, E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Anträge für das Programmjahr 2023 können nach Vorliegen der Programmausschreibung bis 30.09. über die Kommunen eingereicht werden.

Hintergrundinformationen:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. So werden auch in diesem Jahr wieder zwei Bereiche besonders berücksichtigt: das Wohnen und die damit verbundene Innenentwicklung sowie die Förderung CO2-speicherndernder Baustoffe, insbesondere Holz.

Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Damit wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum gelegt. Der Wohnungsmangel ist nicht nur ein städtisches Phänomen, auch auf dem Land fehlt es häufig an Wohnraum. Des Weiteren sind auch die Bereitstellung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen von Bedeutung.

Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur runden die umfassende und integrierte Strukturförderung in ländlichen Gemeinden ab.

Durch die Umnutzung vorhandener, oft leerstehender Bausubstanz und umfassenden Gebäudemodernisierungen sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Durch die Konzentration auf die Innenentwicklung und die Stärkung der Ortskerne brauchen in vielen Dörfern keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen werden. Das ELR unterstützt zum Beispiel die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie den Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern.

Besondere Bedeutung in der nachhaltigen Strukturpolitik haben die interkommunale Zusammenarbeit und die aktive Bürgerbeteiligung. Bei der Auswahl der Förderprojekte wird hierauf besonders geachtet.

Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.

Quelle: Landratsamt RNK

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