- Die Firma „Der Handwerker Engel GmbH“ (DHE) fällt regelmäßig mit unseriösem und rechtwidrigem Verhalten auf
- Im vorliegenden Fall erhielt eine Verbraucherin eine Rechnung über 149 Euro, ohne dass ein Vertrag vorlag
- Ein ähnlich gelagerter Fall wird noch vor Gericht verhandelt
Unseriöse Rohrreiniger, Monteure und Reparaturdienste werden der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg regelmäßig gemeldet. Genauso regelmäßig sind darunter Beschwerden zu der „Handwerker Engel GmbH”. Der Betrieb agiert mit unzähligen Monteuren und Subunternehmen und bietet Leistungen im Bereich Schlüsseldienste, Rohrreinigung, Elektro, Sanitär und Schädlingsbekämpfung an. Ärger gibt es dabei immer wieder. Jetzt wurde das Unternehmen vom Landgericht Regensburg in die Schranken gewiesen.
In dem Fall, der dem Landgericht vorlag, ging es um die Verbraucherbeschwerde von Frau J., die sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wandte. Wegen eines Stromausfalls rief sie einen Notdienst an, dessen Nummer sie im Internet gefunden hatte. Da sich das Problem mit der Stromversorgung jedoch schon während des Telefonats selbst lösen ließ, teilte Frau J. dem Techniker mit, dass sie keine Hilfe mehr benötigte. Zwei Monate später erhielt Frau J. von der DHE eine Rechnung über 149 Euro Einsatzpauschale. Allerdings hatte J. zu keinem Zeitpunkt Kontakt zu dieser Firma und auch keinen Vertrag mit ihr abgeschlossen.
„Unseriöse Methoden werden uns im Zusammenhang mit diesem Unternehmen regelmäßig gemeldet,” sagt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bereits im vergangenen Jahr ging die Verbraucherzentrale erfolgreich gerichtlich gegen die DHE vor, weil diese bei durch Verbraucher abgebrochenen oder vorab gekündigten Aufträgen Einsatzpauschalen zwischen 99 und 145 Euro verlangte. „Die neue Abzock-Masche – dass Verbraucher Rechnungen erhalten, ohne dass sie jemals mit der DHE Kontakt hatten – ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten“, so Bauer. Diese Auffassung bestätigte auch das Landgericht Regensburg in seinem Urteil und gab der Verbraucherzentrale Recht (Az. 2HK O 2735/19), ein zweiter, ähnlich gelagerter Fall liegt noch vor Gericht.
Neues „Angebot“: Schädlings- und Wespenbekämpfung
„Ob die DHE sich von den Urteilen beeindrucken lässt oder sich ein neues Schlupfloch sucht, bleibt abzuwarten,“ mutmaßt Bauer. Was sich schon jetzt anhand von Verbraucherbeschwerden zeigt, ist eine Verlagerung des Geschäfts auf Schädlings- und Wespenbekämpfung. „Das zeigt einerseits, dass unsere Warnungen und Verfahren gegen Abzocke im Bereich Schlüsseldienst und Rohrreiniger erfolgreich sind“, sagt Bauer, „andererseits tauchen damit wieder neue Probleme auf.“ Oft, so der Eindruck der Verbraucherzentrale, sind die Leistungen mangelhaft und überteuert. Bauer rät Verbrauchern daher, sich eine Liste mit vertrauenswürdigen Handwerkern aus der Region zusammenzustellen, auf die man im Notfall zurückgreifen kann. Weitere Tipps, um Ärger zu vermeiden, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Homepage eingestellt: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/geschaeft-mit-dem-notfall
Links zum Thema
- Pressemitteilung zum Urteil 2019: Abzocke bei Handwerkerleistungen
- Tipps und Infos zum Geschäft mit dem Notfall: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/geschaeft-mit-dem-notfall
- Podcast „Durchleuchtet – der Verbraucherfunk“: Das Geschäft mit dem Notfall