Mit einem großen Lob und der Bitte, sich weiterhin an die Regeln der Corona-Verordnung und der städtischen Allgemeinverfügung zu halten, wenden sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Polizeipräsident Andreas Stenger an die Heidelberger Bevölkerung. Mit Blick auf die ab Montag, 27. April 2020, geltende Maskenpflicht appellierten sie an die Menschen, in ihrem vorbildlichen und verantwortungsvollen Verhalten nicht nachzulassen.
Nach Angaben des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim werden die Vorgaben überwiegend eingehalten und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden sind sehr einsichtig. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sagte dazu: „Für uns alle ist das eine Zeit mit großen Einschränkungen. Umso mehr danke ich den Heidelbergerinnen und Heidelbergern, die weiterhin sehr gutes Durchhaltevermögen auch in Krisenzeiten besitzen.“ Zum Thema Maskenpflicht fügte er hinzu: „Insbesondere habe ich festgestellt, dass bereits jetzt immer mehr Bürgerinnen und Bürger freiwillig Masken tragen. Damit übernehmen sie Verantwortung und helfen mit, Neuinfektionen zu verhindern.“
Ebenso anerkennend äußerte sich Polizeipräsident Andreas Stenger: „Ich bin beeindruckt, wie die meisten Heidelbergerinnen und Heidelberger die drastischen Einschränkungen im öffentlichen Leben geduldig und verständnisvoll beachten. Die Bürgerinnen und Bürger in Heidelberg halten sich nach wie vor weitestgehend an die Regeln der Coronavirus-Verordnung sowie der Allgemeinverfügungen.“ Es sei sehr wichtig, die notwendigen Restriktionen zu berücksichtigen, denn die Gefahren der Coronavirus-Pandemie seien noch lange nicht gebannt. Es wäre verfrüht und leichtfertig, jetzt schon Entwarnung zu geben und vorschnell zu alten Gewohnheiten zurückkehren zu wollen. „Hygienemaßnahmen und Distanzregeln sind nach wie vor zentral wichtig, und auch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gehört nun zum verantwortungsbewussten Verhaltensrepertoire mit dazu“, sagte Stenger.
Die baden-württembergische Landesregierung hat am 21. April 2020 beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg ab Montag, 27. April 2020, beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen sowie an Bus- und Bahnsteigen Mund und Nase abdecken müssen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass auch ein Tuch oder ein Schal, den man sich vor Mund und Nase bindet, ausreiche. Weiterhin gültig ist das weitgehende Kontaktverbot. In der Öffentlichkeit sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.