Stadt würdigt unentgeltliches Engagement privater Gastgeber mit Solidaritätspauschale
Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine wurden bereits rund 2.500 Geflüchtete in Mannheim registriert – Schätzungen zufolge dürfte die Zahl der Menschen aus der Ukraine noch höher liegen. Während die Stadt Mannheim intensiv verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten für diese Menschen aktiviert, gibt es darüber hinaus eine sehr große Bereitschaft der Mannheimerinnen und Mannheimer, Geflüchteten eine Unterkunft anzubieten.
Ein Informationsangebot für Gastgeberinnen und Gastgeber zu verschieden Fragestellungen rund um die Themen Vermittlung von Wohnraum, Anforderungen an die Unterbringung oder zu Kostenübernahme beziehungsweise Mietzahlungen bündelt die Stadt unter www.mannheim.de/ukraine-hilfe-mannheim unter dem Menüpunkt „Unterbringung“.
„Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich spontan gemeldet und ohne zu zögern Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Für dieses eindrucksvolle Signal der Solidarität und Hilfsbereitschaft spreche ich auch im Namen des Gemeinderates meinen Dank und meine Wertschätzung aus. Um dieser Wertschätzung Ausdruck zu verleihen und die Gastgeberinnen und Gastgeber zu entlasten, unterstützen wir dieses Engagement mit einer Solidaritätspauschale“, so Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.
Solidaritätspauschale bei kostenlosem Wohnraumangebot – Anträge nach Ostern möglich
Viele Mannheimerinnen und Mannheimer stellen für die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine kostenlos ihren privaten Wohnraum zur Verfügung. Mit einer Solidaritätspauschale in Höhe von 300 Euro pro Gastgeber unterstützt die Stadt Mannheim dieses Engagement für die Geflüchteten. Um die Solidaritätspauschale zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die aufgenommenen Geflüchteten müssen in Mannheim gemeldet sein und es muss eine „Überlassungsvereinbarung“ über den Wohnraum abgeschlossen werden.
Ein Muster einer „Überlassungsvereinbarung“ steht unter www.mannheim.de/ukraine-hilfe-mannheim unter dem Menüpunkt „Unterbringung“ zur Verfügung.
Alle Informationen zur Beantragung der Solidaritätspauschale werden ebenfalls unter www.mannheim.de/ukraine-hilfe-mannheim unter dem Menüpunkt „Unterbringung“ nach Ostern zur Verfügung gestellt werden.
Gastgeber erhalten die Solidaritätspauschale einmalig innerhalb von drei Monaten – bei einer Unterbringung von Geflüchteten von mindestens fünf Wochen Dauer. Nach drei Monaten kann nach erneuter Vorlage der “Überlassungsvereinbarung“ noch einmal eine Solidaritätspauschale von 300 Euro für weitere drei Monate gewährt werden. Die Stadtkasse Mannheim überweist die Pauschale direkt an den Gastgeber, der die private Unterkunft bereitstellt.
Unterkunftskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, mit geflüchteten Personen oder Familien ein Mietvertrag bzw. Untermietvertrag abzuschließen. Generell zahlen Geflüchtete ihre Unterkunft selbst.
Soweit die Geflüchteten mittelos sind, können diese einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellen. Dafür muss sich die Person zunächst offiziell in Mannheim gemeldet haben. Nur dann wird ein Kostenzuschuss nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt.
Informationen darüber, welche Wohnraumgrößen und Mietpreise nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als angemessen gelten, was bei einer Untervermietung zu beachten ist, sowie das entsprechende Antragsformular für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind unter www.mannheim.de/ukraine-hilfe-mannheim unter dem Menüpunkt „Unterbringung“ zu finden.
Vermittlung von privaten entgeltpflichtigen Wohnraumangeboten
Im Auftrag der Stadt Mannheim hat NEXT Mannheim im Rahmen der Ukraine-Hilfe eine Plattform entwickelt, die Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum in Mannheim und Geflüchtete zusammenbringt. Vermieterinnen und Vermieter können hier ihre entgeltpflichtigen privaten Wohnraumangebote in Mannheim für Flüchtende einstellen, die dann in deutscher und ukrainischer Sprache dargestellt werden.
www.startraum-mannheim.de