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Professionelle Entsorgung von Corona-Abfällen bei der AVR

12. August 2020 | Leitartikel, Metropolregion, Politik, Wirtschaft

Spezielles Dienstleistungsangebot der AVR GewerbeService GmbH ist gefragt

Professionelle Entsorgung von COVID-19 Abfällen: AVR GewerbeService GmbH, ©AVR UmweltService GmbH, Sinsheim.

Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Atemschutzmasken, Einmalanzüge, Abstrich-Bestecke: die täglichen Bilder in den Nachrichten erinnern immer noch eher an Science Fiction als an die traurige Realität. Die Herstellung und die Verwendung von entsprechenden medizinischen Utensilien im täglichen Kampf gegen das Coronavirus ist dabei längst zu einer lebens- und überlebenswichtigen Angelegenheit geworden. Die professionelle Entsorgung der COVID-19 kontaminierten Gegenständen allerdings auch, denn hier darf wirklich nichts dem Zufall überlassen bleiben, um der Verbreitung des Virus nicht noch eine weitere Tür zu öffnen.

 

„Neben unserem etablierten Angebot zur Entsorgung von klinikspezifischen Abfällen haben wir frühzeitig unser Dienstleistungsangebot um die Entsorgung von COVID-19 kontaminierten Gegenständen erweitert. Die Sammlung erfolgt in speziellen Behältern, die Transporte zu einer Sonderabfallverbrennungsanlage laufen unter der Rubrik „Gefahrguttransport“ und unterliegen deshalb maximalen Sicherheitsanforderungen“, beschreibt Stefan Pitsch. Der Vertriebsleiter der AVR GewerbeService GmbH und sein Team hatten vorausschauend Kontakte zu Kliniken, Ämtern und Firmen aufgenommen, bei denen sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Pandemie abzeichnete, dass hier eine spezielle Entsorgungsform dringend erforderlich sein wird. „Unsere Dienste nehmen beispielsweise die Erstaufnahmestationen für Flüchtlinge in Heidelberg und Schwetzingen in Anspruch, Auftraggeber hier ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Außerdem sind wir für das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises im Bereich der Abstrichzentren in Heidelberg und Ladenburg tätig, für verschiedene hausärztliche Infektionssprechstunden sowie für verschiedene Firmen, die ihre Mund- und Nasenschutzpflichten im täglichen Betrieb einhalten müssen“, erläutert Pitsch.

„Für wen die fach- und sachgerechte Entsorgung von COVID-19 kontaminierten Gegenständen ein Thema ist, der kann sich jederzeit an uns wenden“, bietet Pitsch eine für manchen Betrieb oder Einrichtung sicherlich willkommene Unterstützung an. Für entsprechende Informationen rund um der Thema „Entsorgung von COVID-19 kontaminierten Gegenständen“ steht die AVR GewerbeService GmbH unter der Telefonnummer 06221 – 878-400 gerne zur Verfügung.

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