Rhein-Neckar-Kreis: Generation
Ü65 wächst bis 2035 um 34 Prozent
Immer mehr Senioren – aber auch genug altersgerechter Wohnraum? Im Rhein-Neckar-Kreis könnte die Zahl der Menschen, die älter als 65 sind, bis zum Jahr 2035 auf 156.000 anwachsen – das sind 34 Prozent mehr als noch im Jahr 2017. Ihr Anteil an der Bevölkerung läge dann bei 28 Prozent (2017: 21 Prozent). Darauf hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. Die Gewerkschaft beruft sich hierbei auf eine Demografie-Prognose des CIMA Instituts für Regionalwirtschaft – und fordert mehr Anstrengungen bei der Schaffung seniorengerechter Wohnungen: „Lift statt Treppe, breitere Türen für Rollator und Rollstuhl, barrierefreie Duschen – nur ein kleiner Teil der Wohnungen im Landkreis ist für die rasant wachsende Generation Ü65 geeignet. Das muss sich ändern“, sagt Wolfgang Kreis.
Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordbaden spricht von einer „demografischen Notwendigkeit“. Es müssten nicht nur zusätzliche Seniorenwohnungen neu gebaut werden. Auch bei der altersgerechten Sanierung bestehender Wohnungen sei der Nachholbedarf groß. „Wenn die Rentner-Generation nicht stärker berücksichtigt wird, droht vielerorts schon in einigen Jahren eine graue Wohnungsnot“, betont Kreis. Dieses Problem werde bereits jetzt durch die Corona-Pandemie verschärft, weil gerade ältere Menschen einen Großteil des Tages zuhause verbringen müssten.
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) biete mit ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ zwar Zuschüsse und Kredite. Das Fördervolumen von 150 Millionen Euro in diesem Jahr reiche aber nicht aus, kritisiert die IG BAU. Der Bund müsse die Förderung mindestens verdoppeln, um das Senioren-Wohnen voranzubringen. Danach sieht es derzeit allerdings nicht aus: Laut Haushaltsplan stehen für die altersgerechten Sanierung im nächsten Jahr nur noch 130 Millionen Euro zur Verfügung.
Am Ende stehe die Lebensqualität Tausender Menschen im Rhein-Neckar-Kreis auf dem Spiel. „Es kann nicht sein, dass ein Rentner nur deshalb ins teure Pflegeheim muss, weil eine ambulante Betreuung an der seniorengerechten Ausstattung der eigenen Wohnung scheitert“, macht Kreis deutlich.