Bei Bedarf Beratung der Bäderbetreiber zu den Umsetzungen der neuen Verordnung
Auch wenn zu Beginn dieses „Corona-Sommers“ lange unklar war, unter welchen Bedingungen Schwimmbäder und Badeseen öffnen dürfen, sind die Vorbereitungen zumindest an den Badegewässern im Rhein-Neckar-Kreis seitens des Gesundheitsamtes schon vor einigen Wochen angelaufen. So wird die Wasserqualität in den neun Badeseen im Landkreis bereits vor Beginn der Badesaison von Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes des Rhein-Neckar-Kreises geprüft.
Für die Badeseen, die im Rhein-Neckar-Kreis als offizielle Badegewässer ausgewiesen sind – also Altlußheim (Blausee), Brühl (Kollerinsel), Heddesheim (Badesee), Hemsbach (Wiesensee), Ketsch (Hohwiesensee), St. Leon-Rot (Badesee), Weinheim (Waidsee und FKK-See Miramar) sowie Walldorf (Badesee) – liegen nun die Werte der Wasserproben vor, die in dieser Badesaison erstmals am 12. Mai genommen wurden. „Alle Befunde ergaben mikrobiologisch keine Beanstandungen“, teilt Albert Karras vom Gesundheitsamt (Abteilung Gesundheitsschutz) des Kreises das erfreuliche Ergebnis mit. Die strengen Anforderungen der Badegewässerverordnung Baden-Württemberg und die Vorgaben der Europäischen Union (EU) seien damit erfüllt. Auch alle physikalischen Wasseruntersuchungen (Sauerstoffsättigung, Temperatur, pH-Wert und Sichttiefe) entsprachen den Vorgaben, ergänzt seine Kollegin Sarah Samuelsen. Die Hygienekontrolleurin führt mit Karras die offiziellen Wasseruntersuchungen an den neun Badeseen des Landkreises durch. Diese finden bis Mitte September 14-tägig statt und werden im Labor des Landesgesundheitsamtes Stuttgart auf Indikatorparameter (E.-coli und Enterokokken) untersucht.
Über die Nutzung der Badegewässer aufgrund der Corona-Pandemie entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden als Betreiber und die zuständigen Ortspolizeibehörden. „Aktuell gibt es keine Untersuchungen dazu, ob und wie das Coronavirus im Wasser übertragen wird. Allerdings sind sich die Virologen einig, dass eine Übertragung über Wasser sehr unwahrscheinlich ist. Zurzeit sieht auch das Umweltbundesamt (UBA) keine Hinweise, dass das Sars-CoV-2 über den Wasserweg übertragen wird“, erklärt Albert Karras als Experte für Wasserhygiene. Ihm zufolge ist anzunehmen, dass keine Ansteckung im Badewasser von Schwimm- und Badebecken sowie in Kleinbadeteichen oder Seen erfolgt.
Das eigentliche Risiko besteht vor und nach dem Schwimmen. Hauptübertragungswege für das Coronavirus Sars-CoV-2 sind direkte Infektionen von Mensch zu Mensch über virushaltige Tröpfchen sowie Schmierinfektionen durch Übertragung dieser Tröpfchen aus dem direkten Umfeld infizierter Personen über die Hände auf die Schleimhäute.
Schon Anfang Mai hatten sich einige Bäderbetreiber im Rhein-Neckar-Kreis und das Gesundheitsamt über mögliche Betriebsformen unter Pandemiebedingungen ausgetauscht. Nun hat eine Arbeitsgruppe der Landesregierung aus kommunalen Landesverbänden, Sozialministerium und Landesgesundheitsamt ein Konzept erarbeitet, wie unter aktuellen Bedingungen der Schwimmbetrieb aufgenommen werden kann. Die genauen Regelungen und Vorgaben finden sich in der neuen Corona-Verordnung Sportstätten des Landes Baden-Württemberg vom 4. Juni 2020, die unter der Adresse https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200604_KM-SM_CoronaVO_Sportstaetten.pdf abrufbar ist.
Die Umsetzung dieser Vorgaben müssen die Bäderbetreiber auf ihre individuelle Bädersituation abstimmen. Hier wird das Gesundheitsamt die Bäder bei Bedarf als beratende Fachbehörde begleiten.
HINWEIS: Interessierte können die aktuellen Werte im Internet in einer Liste der überwachten Badestellen abrufen:
www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/badegewaesserkarte
Bildhinweis (Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis):
Hygienekontrolleurin Sarah Samuelsen bei der Messung der Sichttiefe eines Badesees im Rhein-Neckar-Kreis