Von Grundstücken ehemaliger Gewerbe- und Industrieflächen sowie von stillgelegten Deponien können erhebliche Gefahren für die Gesundheit ausgehen. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat daher die Erfassung altlastverdächtiger Flächen aktualisiert.
Die Städte und Gemeinden haben Zugriff auf dieses Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK). Grundstückseigentümer können sich daher bei der Stadt Schwetzingen über eventuelle Altlasten auf ihrem Grundstück erkundigen. Ansprechpartnerin bei der Stadt Schwetzingen ist Melanie Langlotz ([email protected]; Tel: 06202 87-295).
Weiterführende Hinweise finden Sie im Internet unter: https://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/node/1868827?Querystring=altlasten