Rhein-Neckar-Kreis will besonders die Prävention sowie die Hilfe von Kindern suchtkranker Eltern stärken / Ausschuss für Soziales erhöht die Fördersumme pro Fachkraftstelle
Der Ausschuss für Soziales des Kreistags hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Erhöhung der jährlichen Förderung sowie der Anzahl der geförderten Fachkraftstellen im Rahmen der Suchthilfe beschlossen. Mit der bereits verabschiedeten Suchthilfeplanung 2021 bis 2025 hat sich der Rhein-Neckar-Kreis auf den Weg gemacht, die Versorgung der von einer Suchterkrankung betroffenen Personen sowie deren Angehörigen zu gewährleisten und zu verbessern. Ein Fokus soll nun auf Prävention sowie auf Kinder und Jugendliche gelegt werden, die mindestens ein suchtbelastetes Elternteil haben.
Generelle Zielsetzung ist eine langfristige, ausreichende, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Kreises im Bereich der Suchthilfe. Die Suchthilfeplanung für den Rhein-Neckar-Kreis orientiert sich an den fünf Planungsräumen Sinsheim, Wiesloch, Schwetzingen/Hockenheim, Weinheim sowie Neckargemünd/Eberbach im Landkreis. In jedem der Planungsräume sollen die dort lebenden Menschen ein ausreichendes Suchthilfeangebot erhalten. Moderiert durch die Kommunale Suchtbeauftragte Christine Köhl hat daher das Suchthilfenetzwerk des Rhein-Neckar-Kreises in einem ersten Schritt damit begonnen, besonders wichtige Punkte in diesem Themenfeld für den Kreis zu definieren.
Im Jahr 2023 soll in Ausgestaltung der Suchthilfeplanung ein Konzept zur Suchtprävention erarbeitet werden, welches einen stufenweisen Ausbau der suchtpräventiven Versorgung im Kreis ermöglichen soll. Das Präventionskonzept soll neben der allgemeinen Bürgerschaft vor allem Schulen und Betriebe ins Auge fassen.
Gerade für suchtbelastete Kinder gibt es bislang nicht genügend Angebote durch freie Träger – daher sollen diese nun ausgebaut und die freien Träger finanziell gefördert werden. „Wir gehen von 20.000 Kindern im Rhein-Neckar-Kreis aus, die mindestens ein suchtbelastetes Elternteil haben“, erklärt die Kommunale Suchtbeauftragte Christine Köhl. Diese Kinder könnten bei den Suchtberatungsstellen verhältnismäßig einfach erreicht werden, wenn betroffene Eltern dort zur Beratung oder Therapie sind. „Mit Blick auf die Zukunft möchten wir ein gemeinsames Konzept erarbeiten, das sowohl Angebote für Kinder von sucht- als auch von psychisch kranken Eltern berücksichtigt“, so Köhl.
Im Jahr 2022 werden durch den Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 14,25 Suchthilfefachkraftstellen gefördert. Die vier im Kreis ansässigen Suchtberatungsstellen erhalten in diesem Jahr pro Fachkraftstelle 50.000 Euro, sodass in 2022 die Fördersumme durch den Kreis insgesamt knapp 724.000 Euro betrug. Weitere 2,9 Fachkraftstellen werden durch Eigenmittel der Träger oder Drittmittel vollfinanziert. Die Sprecher der Kreistagsfraktionen lobten in der Sitzung des Ausschusses für Soziales die vorgestellten Vorschläge. Das Gremium beschloss einstimmig – vorbehaltlich der Beratungen zum Haushalt für das Jahr 2023 – eine Erhöhung der Bezuschussung der Suchtberatungsstellen um zusätzliche 10.000 Euro auf insgesamt 60.000 Euro pro Fachkraftstelle sowie die Förderung zusätzlicher 1,5 Fachkraftstellen für die Suchtberatungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis.
Quelle: Landratsamt RNK