Äußerungsfrist bis einschließlich 19. Januar 2023 verlängert
In dem Planfeststellungsverfahren für die Sanierung des Rheinhochwasserdammes XXXIX wird die laufende Äußerungsfrist bis zum 19. Januar 2023 verlängert (Hinweis: und damit nicht wie zunächst berichtet bis 21. Januar 2023). Nähere Informationen hierzu können der öffentlichen Bekanntmachung am 15.12.2022 im Amtsblatt der Stadt Mannheim entnommen werden.
Hintergrund ist das erst nachträglich eingegangene Alternativgutachten samt Kostenangabe von Dr. Ronald Haselsteiner. Mit der Fristverlängerung wird den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich auch hiermit zu beschäftigen und Einwendungen, die sich in diesem Zusammenhang gegebenenfalls ergeben, in notwendiger Art und Weise aufzubereiten und einzubringen.
Einwendungen gegen die Planung können von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis einschließlich 19. Januar 2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mannheim, Technisches Rathaus Mannheim, Fachbereich Klima, Natur, Umwelt, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim erhoben werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Eingangsdatum, nicht das Datum des Poststempels. Aus den Einwendungen soll hervorgehen, welche Belange berührt sind. Eingegangene Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde geprüft und erfasst. Eine Eingangsbestätigung wird nicht erteilt. Es wird gebeten, den Betreff „Ertüchtigung RHWD XXXIX“ auf den Schreiben aufzuführen. Zudem wird gebeten, auf schriftlichen Äußerungen und Einwendungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen „202110543“ sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben.
Die eingegangenen Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde kategorisiert und an das Regierungspräsidium Karlsruhe übermittelt. Die Stellungnahmen der Behörden und Verbände werden anschließend in einem Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger erörtert. Erst ganz am Schluss dieses komplexen Prozesses und nach Abwägung aller Argumente erfolgt eine Entscheidung über den Planfeststellungsantrag durch die Stadt Mannheim als Planfeststellungsbehörde.
Quelle: Stadt Mannheim