Das Regierungspräsidium Karlsruhe (Vorhabenträger) hat der Bodenschutz- und Wasserbehörde der Stadt Mannheim (Planfeststellungsbehörde) in einem aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass mit der Abgabe des überarbeiteten Antrags der Rheindammsanierung auf Planfeststellung nach aktuellen Stand Ende Februar 2022 zu rechnen sei.
(zg) Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, hat am 26.02.2021 die Planfeststellung für die Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms (RHWD) XXXIX in Mannheim beantragt. Sofort nach Eingang der Unterlagen hat die Bodenschutz- und Wasserbehörde der Stadt Mannheim als zuständige Planfeststellungsbehörde, die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Offenlagefähigkeit geprüft. Diese Prüfung hat im Mai 2021 ergeben, dass noch Änderungs- und Ergänzungsbedarf besteht. Erst dann kann der Antrag als „vollständig“ bewerten werden. Das Regierungspräsidium hat den Antrag zurückerhalten, um die einzelnen Punkte abzuarbeiten und den Antrag entsprechend zu überarbeiten. Sobald die Prüfung der Vollständigkeit durch die Bodenschutz- und Wasserbehörde der Stadt Mannheim positiv abgeschlossen werden kann, wird der Antrag offengelegt werden. Parallel zur Offenlage werden die TÖB Träger Öffentlicher Belange, also auch die Stadt Mannheim angehört. Im Rahmen dessen wird ein Gutachten, das den Baumerhalt durch geeignete technische Methoden ermöglicht, mit der Stellungnahme der Stadt Mannheim an die Planfeststellungsbehörde geleitet.
Quelle: Stadt Mannheim