Gerade jetzt zur Weihnachtszeit sieht man sie auch in Mannheim wieder vermehrt:
Bettlerinnen und Bettler, die vermeintlich auf Unterstützung angewiesen sind. Vor allem bei Personen, die durch aggressives und aufdringliches Verhalten auffallen, ist Vorsicht geboten – sie gehören häufig „organisierten Banden“ an.
Das Geld, das man ihnen gibt, landet bei Hintermännern – die bettelnden Menschen selbst bekommen davon nur einen Bruchteil ab. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gibt daher wichtige Tipps zum Umgang mit aggressiven Bettlern.
Laut Allgemeiner Polizeiverordnung der Stadt Mannheim ist das aufdringliche oder bedrängende Betteln sowie das Betteln mit oder mittels Minderjähriger untersagt. Wer bei seinen Weihnachtseinkäufen oder beim Weihnachtsmarktbesuch mit folgendem Verhalten konfrontiert wird oder dieses beobachtet, sollte den städtischen Ordnungsdienst unter 0621 293 2933 informieren:
– Forderndes Ansprechen mit der Bitte um Geld
– Festhalten oder Greifen nach Menschen zur Verhinderung des Weitergehens mit der Bitte um Geld
– Aktives in den Weg stellen zur Verhinderung des Weitergehens mit der Bitte um Geld
– Herantreten an Fahrzeuge, die an Ampelanlagen verkehrsbedingt halten müssen, mit der Bitte um Geld
– Sogenannte „Rosenverkäufer“ – vermeintlich kostenlose Abgabe von Blumen oder Rosen unter Aufforderung zu einer Spende
In Mannheim muss niemand auf der Straße leben – der Erhalt der Wohnung und die Vermeidung von Obdachlosigkeit haben für die Stadtverwaltung sehr hohe Priorität. Sie arbeitet mit allen Trägern und Kooperationspartnerinnen und -partnern der Wohnungslosenhilfe eng vernetzt und leistet in Einzelfällen übergreifende Fallberatung. Daneben unterhält die Stadt Mannheim eigene Unterkünfte zur Behebung von Obdachlosigkeit. Allerdings gibt es auch etliche Personen, die im öffentlichen Raum als vermeintlich obdachlos wahrgenommen werden, es aber nicht sind.
Wer hilfsbedürftige Menschen in der Weihnachtszeit unterstützen möchte, sollte Spenden an einschlägig bekannte vertrauenswürdige Organisationen richten.
Quelle: Stadt Mannheim