Die Reißinsel ist eine der letzten natürlich vorkommenden Rheinauen im Oberrheingebiet. Dort leben seltene Tier- und Pflanzenarten. Um insbesondere brütenden Vögel zu schützen, wird das Gebiet jedes Jahr von dem Beginn der Vegetationszeit Anfang März, bis einschließlich Juni für Besucher*innen gesperrt. In diesen vier Monaten ziehen die dort lebenden Tiere ungestört ihren Nachwuchs groß und die Vegetation regeneriert sich.
Ab dem 1. Juli wird die Reißinsel dann wieder für die Mannheimer*innen zugänglich sein. Weil die Reißinsel auch außerhalb der jährlichen Sperrzeit ein wichtiger Rückzugsort für Vögel ist, sollten Besucher*innen aus Rücksichtnahme auf die Tierwelt die Wege beim Spazierengehen nicht verlassen und Fahrräder und Hunde nicht in das Schutzgebiet mitnehmen.
Die Stadt Mannheim als Untere Naturschutzbehörde bittet zu beachten, dass es während der sogenannten Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September gemäß Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Das betrifft ebenso Bäume, die außerhalb des Waldes, in Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. In der Vegetationszeit zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und Gesunderhaltung der Bäume. So werden wichtige ökologische Lebensräume von Vögeln, Fledermäusen und Kleinsäugern beispielsweise für die Aufzucht von Jungtieren geschützt. Im Gemeindegebiet der Stadt Mannheim sind alle Bäume außerhalb des Waldes durch die Baumschutzsatzung geschützt. Diese geschützten Bäume dürfen laut Baumschutzsatzung nicht entfernt, zerstört oder verändert werden. Eine Veränderung an den Bäumen bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gruene-stadt/stadtbaeume/baumschutzsatzung