Online-Angebote dienen Gesundheitsschutz in Coronavirus-Zeiten
Wieder können Heidelberger Bürgerinnen und Bürger sich Behördengänge sparen: Die Stadt Heidelberg weitet ab sofort bei der Autozulassung ihren Online-Service aus. Die Standardvorgänge bei der Autozulassung kann man jetzt mit wenigen Klicks eigenständig auf der städtischen Homepage bearbeiten. Bislang war es online bereits möglich, Autos außer Betrieb zu setzen und wiederzuzulassen. Jetzt können Privatpersonen zusätzlich folgende Standard-Zulassungsvorgänge online beantragen:
- Namens- und Adressenänderungen
- Neuzulassungen
- Wiederzulassungen innerhalb und außerhalb
- Umschreibungen innerhalb und außerhalb mit oder ohne Halterwechsel
- Umschreibungen innerhalb und außerhalb mit oder ohne Kennzeichenwechsel
Über die Homepage unter unter www.heidelberg.de/formulare >„Online-Service Kfz und Parkausweise“ gelangt man auf das Portal der Zulassungsstelle. Das selbsterklärende Portal führt den Antragstellenden durch alle Masken bis zum Abschluss hindurch.
Ist das Fahrzeug zugelassen und werden die vorhandenen Kennzeichen übernommen, wird der Antrag digital vollautomatisiert bearbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung seiner Angaben erhält der Antragstellende einen Bescheid zum Herunterladen, der das sofortige Losfahren erlaubt. Innerhalb von zehn Tagen schickt die Zulassungsstelle dann die neue ZBI (Kfz-Schein) und die ZBII (Kfz-Brief) per Post zu. Damit ist das Vorsprechen am Schalter in diesen Fällen Geschichte. Wer die Standard-Zulassung dennoch weiterhin persönlich abwickeln möchte, kann dies selbstverständlich auch vor Ort bei der Zulassungsstelle im ADAC-Gebäude (Pleikartsförster Straße 116, Heidelberg-Kirchheim) beziehungsweise in den Bürgerämtern in den Stadtteilen tun.
Online-Angebote: Gesundheitsschutz in Zeiten des Coronavirus
In einem nächsten Schritt soll die internetbasierte Zulassung von Kraftfahrzeugen auf juristische Personen ausgeweitet werden. Die Stadt Heidelberg bietet seit vielen Jahren viele Formulare und Dienste online an und baut diese kontinuierlich aus. In Zeiten des Coronavirus erleichtern diese Online-Angebote das Einhalten der Kontakteinschränkungen und schützen die Gesundheit der Bürgerschaft und der städtischen Beschäftigten.
Im Falle von abgemeldeten Fahrzeugen oder bei Kennzeichenwechsel wird die Online-Zulassung im teilautomatisierten Verfahren abgewickelt. Hier ist das sofortige Losfahren nicht möglich. Der Antragstellende erhält per Post die ZBI, ZBII, die Plaketten samt einer Anleitung zur Plakettenanbringung und einen Bescheid, der den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs nennt. Auch hier ist ein Vorsprechen bei der Zulassungsstelle nicht notwendig.
Die Voraussetzungen für die Online-Fahrzeugzulassung sind:
- ZBI und ZBII müssen mit Sicherheitscodes versehen sein
- Siegelplaketten auf dem Kennzeichen müssen Druckstücknummern haben
- für die Identifizierung des Fahrzeughalters müssen die Online-Ausweisfunktion (eID) für den Personalausweis oder für den elektronischen Aufenthaltstitel aktiviert sein sowie die kostenlose AusweisApp2 (ausweisapp.bund.de) oder ein Kartenlesegerät.