2023 findet beim Amtsgericht Mannheim die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Es werden die Jugendschöffen für das Amts- und Landgericht Mannheim gewählt. Diese werden beim Jugendschöffengericht und bei den Jugendkammern am Landgericht eingesetzt. Zudem werden auch alle Haupt- und Ersatzschöffen für das Schöffengericht beim Amtsgericht Mannheim und für die Strafkammern beim Landgericht Mannheim gewählt.
Die Stadt Mannheim sucht deshalb aktuell Bürger*innen, die sich als ehrenamtliche Richter*innen in der Jugend- und Erwachsenengerichtsbarkeit engagieren möchten.
Das Schöffenamt
Schöffen sind die Vertreter*innen des Volkes und sollen mit ihrem Ehrenamt dazu beitragen, dass das Vertrauen in die Justiz erhalten bleibt. Sie sollen durch ihre Urteile die juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter*innen durch ihre Erfahrungen und Kenntnisse bereichern.
Ehrenamtliche Schöffen werden jeweils zu zweit – immer ein Mann und eine Frau – den Berufsrichter*innen zugeordnet. Die Schöffen werden vereidigt, denn sie haben bei den Verhandlungen dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen, sie dürfen ebenso Fragen stellen wie diese.
Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine kleine Entschädigung.
Wer Schöffe werden möchte, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:
• deutsche Staatsbürgerschaft,
• zwischen 25 und 69 Jahre alt (Stichtag 01.01.2024),
• gesundheitlich geeignet,
• kein Insolvenzverfahren,
• keine Vorstrafen,
• ausreichende Deutschkenntnisse,
• wohnhaft in Mannheim,
• sowie beim Jugendschöffenamt: Erfahrungen in der Erziehung.
Wer dieses Ehrenamt in Mannheim ausüben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Stadtverwaltung stellen. Die Stadt Mannheim stellt Vorschlagslisten auf, aus der die jeweiligen Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen gewählt werden.
Hierfür bittet die Stadt um Verwendung des offiziellen Bewerbungsformulars. Dieses gibt es im Internet unter: www.mannheim.de/schoeffen. Telefonisch kann der Vordruck unter 0621/293-9635 (Erwachsenengerichtsbarkeit) oder 0621/293-3619 (Jugendschöffenamt) angefordert werden.
Wer Interesse am Schöffenamt in der Erwachsenengerichtsbarkeit hat, soll sich bitte mit dem offiziellen Bewerbungsformular ab sofort beim Fachbereich Demokratie und Strategie bewerben: Stadt Mannheim, Fachbereich Demokratie und Strategie, Team 15.33, Rathaus E 5, 68159 Mannheim – Stichwort: Schöffenwahl, Fax: 0621/293-479635, E-Mail: [email protected].
Interessierte für das Jugendschöffenamt bewerben sich bitte mit dem entsprechenden Bewerbungsformular ab sofort beim Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt: Stadt Mannheim, Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt, Heinrich-Lanz-Str. 38, 68165 Mannheim – Stichwort: Jugendschöffenwahl; Fax: 0621/293-3677, E-Mail: [email protected].
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadt Mannheim unter www.mannheim.de/schoeffen, beim Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. unter www.schoeffen.de sowie unter www.schoeffenwahl.de.
Quelle: Stadt Mannheim